Drucksache - DS/0914/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 25.10.2013 Bezirksbürgermeisterin
Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
1) Welche Möglichkeiten (persönlich, postalisch oder elektronisch) stellt der Bezirk zur Verfügung, damit die Bürger datenschutzrechtlich oder persönlichkeitsrechtlich schutzbedürftige Dokumente vor Zugriff unbefugter Dritter sicher übermitteln können?
Den Bürgerinnen und Bürgern stehen die allgemeinen durch das Grundgesetz und die Verfassung von Berlin sowie die entsprechenden Fachgesetze eingeräumten Möglichkeiten offen, dem Bezirk die notwendigen datenschutzrechtlich oder persönlichkeitsrechtlich schutzwürdigen Dokumente vor dem Zugriff Dritter sicher zu übermitteln. Ich verweise in diesem Zusammenhang darauf, dass es in der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 10 des Grundgesetzes ein Brief- sowie ein Post- und Fernmeldegeheimnis gibt. Die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses ist darüber hinaus durch § 206 StGB strafrechtlich sanktioniert. Flankiert werden diese Regelungen durch die gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, allgemeiner Teil (GGO I) vom 18. Oktober 2011. Nach § 25 GGO I haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Post so zu adressieren, dass sie an die zuständige Stelle/Dienstkraft ungeöffnet gelangt. Papierpost kann dazu mit dem Vermerk "Vertraulich", "Persönlich" oder "eigenhändig" versehen werden. Die persönliche Übergabe schutzwürdiger Dokumente an die zuständige Dienstkraft dürfte ohnehin vor dem Zugriff unbefugter Dritter weitgehend sicher sein. Bezogen auf die elektronische Übermittlung von Daten gelten im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg die im Land Berlin allgemein bestehenden Regelungen und technischen Vorkehrungen. Die Übersendung einer Nachricht per Mail stellt danach keine datenschutzrechtlich sichere Übertragung dar. Die im E-Government-Gesetz des Bundes und wohl auch im Land Berlin künftig vorgesehenen Regelungen für eine sicherere elektronische Kommunikation (z.B. D-Mail) sind bisher im Land Berlin und damit auch im Bezirksamt noch nicht umgesetzt.
2) In welchen Bereichen besteht nach Ansicht des Bezirksamtes ein hoher Bedarf an der Übermittlung derartiger Dokumente? Zu denken ist z.B. an Krankenakten, Führungszeugnisse, Gehaltsnachweise, Entwürfe zu arbeitsrechtlichen oder anderen Verträgen?
Wie sich aus der Frage schon ergibt, hängt die Notwendigkeit von der Übersendung datenschutzrechtlich und persönlichkeitsrechtlich relevanter Unterlagen von der konkreten Fachaufgabe ab. Es steht den Bürgerinnen und Bürgern jedoch frei, diese Dokumente schriftlich per Post oder persönlich zu übergeben.
3) Teilt das Bezirksamt die Ansicht des Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich, dass Bürger. Auch unter Berücksichtigung der jüngsten Enthüllungen zu Spionageaktivitäten der NSA, nach Möglichkeit verschlüsselt kommunizieren sollten?
Es bestehen Zweifel, ob der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich - wie in der Fragestellung suggeriert - den Bürgern wirklich empfohlen hat, nach Möglichkeit verschlüsselt zu kommunizieren. Bezogen auf die elektronische Kommunikation ist dies sicherlich sinnvoll, wenn Absender und Empfänger über eine entsprechende Verschlüsselungstechnik verfügen. Bezogen auf die schriftliche und verbale Kommunikation ist eine Verschlüsselung eher problematisch und kontraproduktiv.
Zur Nachfrage
Welche Mittel stellt der Bezirk derzeit zur Verfügung, damit Bürgerinnen und Bürger schutzbedürftige Dokumente sicher elektronisch übermitteln können?
- siehe Beantwortung der Frage 1 -
Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann , Bezirksbürgermeisterin
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