Drucksache - DS/1154/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.02.2009 beschlossen:
- Die Aufstellung des Bebauungsplans 2-25 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain.
Der Bebauungsplan soll die Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplanes enthalten.
Der Bebauungsplan soll festsetzen:
- Mischgebietsnutzung (MI) - Öffentliche Grünflächen - Verkehrsflächen - Der Bebauungsplan soll nach Bearbeitung, Unterrichtung und Erörterung (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger und Beteiligung der Öffentlichkeit) der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung gemäß § 6 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) vorgelegt werden.
- Bei der Bezirksverordnetenversammlung die beigefügte Vorlage -zur Kenntnisnahmeeinzubringen.
- Mit der Durchführung des Beschlusses die Abteilung für Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung zu beauftragen.
A). Begründung: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2-25 umfasst die Grundstücke Revaler Straße 99 /Modersohnstraße 18 und Teile des Grundstückes Modersohnstraße 20/32. Die Grundstücke liegen im statistischen Gebiet 116, Block 063.
Der Bebauungsplan soll festsetzen:
- Mischgebietsnutzung (MI) - Öffentliche Grünflächen - Verkehrsflächen
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 2-25 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung des derzeit ca. 8,6 ha großen Areals zwischen Revaler Straße, Modersohnstraße, Bahnanlagen und Warschauer Straße geschaffen werden. Das Gelände und die zum Teil abgängigen Gebäude werden derzeit von verschiedenen Gruppierungen zwischengenutzt.
Die Fläche des ehemaligen Reichsbahn-Ausbesserungswerks (RAW) wird hinsichtlich des künftigen städtebaulichen Gefüges sowie der Erschließung als eigenständiges Gebiet betrachtet, das in seiner Lage zwischen Bahnanlagen und Gründerzeitquartieren das Umfeld aufwerten soll. Das Areal des ehemaligen RAW's liegt in unmittelbarer Nähe des Sanierungsgebietes Warschauer Straße. Die Erschließung des Geländes erfolgt derzeit nur über die Revaler Straße. An der Revaler Straße befinden sich drei unter Denkmalschutz stehende Gebäude, wobei der Teilbereich der Gebäude entlang der Revaler Straße ab Warschauer Straße bis Höhe Simon-Dach-Straße ein Denkmalensemble ist.
Im Flächennutzungsplan Berlin ist das Gebiet als gemischte Baufläche M2 dargestellt. Die städtebauliche Neuordnung des Areals entspricht den Entwicklungszielen des FNP. Der Eigentümer möchte ein ganzheitliches Konzept mit generationsübergreifendem Wohnen, Arbeiten, Kultur und Freizeitnutzungen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte entwickeln. Die geplanten Nutzungen sollen sich hinsichtlich ihrer Funktionen in die umliegende Umgebung einfügen, um sich nahtlos in das bestehende Stadtbild einzupassen und dieses zu bereichern.
Unmittelbar am Verkehrsknotenpunkt Warschauer Straße und entlang der Revaler Straße soll unter Berücksichtigung der denkmalgeschützten Bausubstanz eine Mischung aus gewerblichen Nutzungen, Wohnen, Kultur und Freizeitsport entstehen.
Generelles Ziel ist es, das künftige Stadtquartier vor allem auch in Hinblick auf die Verteilung der künftigen Nutzungen aus dem baulichen Bestand heraus zu entwickeln. Es stellt sich die Aufgabe, schon heute vorhandene bauliche und insbesondere räumliche Qualitäten auch der nicht denkmalgeschützten vorhandenen Bausubstanz in geeigneter Form beizubehalten und als identitätsschaffenden Ansatz einer neuen Gebietsentwicklung zu integrieren.
Die verkehrliche Erschließung soll über Sticherschließungen an die Revaler Straße und eine im Inneren des Quartiers liegende in Ost-West-Richtung verlaufende Straße erfolgen. Die Versorgung des Bezirkes Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain mit Grünflächen ist insgesamt sehr mangelhaft. Im unmittelbar angrenzenden Bereich um den Boxhagener Platz liegt das Defizit der Versorgung mit wohnungsnahen Grünflächen bei 90%. Diese Tatsache ist bei der Neuplanung des ehemaligen RAW Geländes entsprechend zu berücksichtigen. Das Gebiet soll durch eine städtebauliche Neuordnung zu einem attraktiven und durchgrünten Stadtquartier entwickelt werden. Neben baulichen Arrondierungen soll das vorhandene Freiraumpotenzial zur Entwicklung qualitätvoller Grünstrukturen nutzbar und in Verbindung mit den kulturellen Nutzungen und Freizeitaktivitäten erlebbar gemacht werden.
Für die städtebauliche Entwicklung und Ausformung des Gebietes und der Bebauung wird von dem Grundstückseigentümer in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg und unter Beteiligung der derzeitigen Nutzer ein Konzept erarbeitet, das die Grundlage für die Qualifizierung des Bebauungsplanes und dessen Umsetzung bildet.
Ein dringendes Gesamtinteresse Berlins i.S.v. § 7 Abs. 1 AGBauGB liegt vor. Der Geltungsbereich des B-Plan grenzt an bzw. enthält folgende übergeordnete Verkehrsanlagen: - die Warschauer Straße als übergeordnete Straßenverbindung (Verbindungsfunktionsstufe II, die im StEP Verkehr in der Planung 2015 als großräumige Straßenverbindung mit der Verbindungsfunktionsstufe I höher gestuft ist; - die Modersohnstraße als örtliche Straßenverbindung (Verbindungsfunktionsstufe III); - südlich grenzen an den B-Plan die Bahnanlagen der Deutschen Bahn AG mit der Behandlungsanlage Intercity Night (Talgo); - in der Warschauer Straße sind Anlagen der Straßenbahn enthalten; Weiterhin berührt der B-Plan die übergeordnete Verkehrsplanung "Verlängerung der U-Bahn vom U-Bahnhof Warschauer Straße bis zum U-Bahnhof Frankfurter Tor".
B). Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch (BauGB) Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 18.02.2009
Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird überwiesen in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
StadtBau 22.04.09
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 29.04.2009
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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