Runder Tisch Berlin „Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt“ (RTB) - Neue Arbeitshilfe stärkt Versorgung nach sexualisierter Gewalt

Pressemitteilung vom 23.04.2026

Gerade veröffentlichte Zahlen der bundesweiten polizeilichen Kriminalstatistik für 2025 belegen es deutlich: Sexualisierte Gewalt ist ein großes Problem in Deutschland und vor allem Frauen sind davon betroffen. Demnach gibt es bei Vergewaltigungen einen Anstieg von 9 Prozent. Dies macht deutlich, dass neben den Handlungsfeldern Prävention und Strafverfolgung die gesundheitliche Versorgung weiter in den Fokus rücken muss. Darüber hat sich gestern der bereits seit 2019 bestehende Runde Tisch Berlin „Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt“ verständigt und eine neue wichtige Arbeitshilfe für die klinische Versorgung verabschiedet, die Ärztinnen und Ärzten Orientierung und Handlungssicherheit im Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen nach Vergewaltigung geben soll.

Die neue Arbeitshilfe bietet konkrete Empfehlungen und schließt eine zentrale Versorgungslücke. Ziel ist es, bestehende Unsicherheiten bei der sogenannten kriminologischen Indikation – also dem Schwangerschaftsabbruch nach Vergewaltigung – abzubauen und den Zugang zu einer rechtssicheren und niedrigschwelligen Versorgung zu verbessern. Sie enthält:

  • eine verständliche Darstellung der Rechtslage und Relevanz der kriminologischen Indikation,
  • Empfehlungen für traumainformierte Gesprächsführung mit Betroffenen,
  • konkrete Hinweise zur Ausstellung der kriminologischen Indikation (einschließlich Zuständigkeiten und Voraussetzungen),
  • Informationen zu Durchführungsmöglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs
  • sowie einen praxisnahen Vordruck mit allen wesentlichen Angaben.

Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: „Berlin ist das erste Bundesland, in dem Ärztinnen und Ärzte eine dezidierte Handlungsunterstützung für die Versorgung von Frauen erhalten, die nach einer Vergewaltigung schwanger wurden und die Schwangerschaft abbrechen möchten. Derzeit wird diese Indikation leider noch zu selten angeboten. Betroffenen Frauen muss nun eine kriminologische Indikation zum Abbruch angeboten werden. Der Abbruch ist in diesem Fall nicht rechtswidrig, wird von der Krankenkasse finanziert und es entfallen die verpflichtende Beratung sowie die dreitägige Wartefrist. Opfer von sexualisierter Gewalt sollten in ihrer ohnehin schon schwierigen Lage Entlastung erfahren und keine zusätzlichen Hürden und Wege bewältigen müssen.“

Die Notwendigkeit der neuen Arbeitshilfe wird durch aktuelle Zahlen unterstrichen:

  • Bundesweit wurden 2025 über 14.400 Fälle von sexueller Nötigung, Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen polizeilich erfasst – die Dunkelziffer liegt deutlich höher.
  • Studien zeigen: Jede 20. Frau wurde in ihrem Leben zum Geschlechtsverkehr gezwungen, jede 10. Frau erlebte einen entsprechenden Versuch.
  • Bis zu 5 Prozent der Betroffenen einer Vergewaltigung werden schwanger.
  • Dennoch wurden 2024 bundesweit nur 40 Schwangerschaftsabbrüche nach kriminologischer Indikation durchgeführt.
  • Gleichzeitig zeigen Studien, dass 33 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland trotz Vorliegen der Voraussetzungen auf die Ausstellung einer kriminologischen Indikation verzichtet haben – häufig aus Unsicherheit.

Mit der neuen Arbeitshilfe setzt Berlin ein klares Signal: Betroffene nach sexualisierter Gewalt sollen schnell, rechtssicher und ohne zusätzliche Belastungen versorgt werden. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege wird die Verbreitung der Handlungsempfehlung aktiv begleiten und die Umsetzung in der Versorgungspraxis weiter stärken.