Land Berlin lobt erstmals Preis für exzellente Hochschullehre aus

Pressemitteilung vom 01.10.2025

Zur Anerkennung von herausragenden Lehrangeboten der Berliner Hochschulen vergibt die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, im Jahr 2026 erstmals den Berliner Preis für exzellente Hochschullehre in Höhe von insgesamt 60.000 Euro.

Die Qualität der Lehre ist ein zentrales Merkmal von Spitzenhochschulen und grundlegende Bedingung für ein erfolgreiches Studium. Gerade junge Menschen aus nicht-akademischem Elternhaus sind darauf angewiesen, dass ihre Begabungen durch gute Lehre gefördert werden. Mit dem nun ausgeschriebenen Landeslehrpreis sollen herausragende Qualität und Innovation in der Hochschullehre zielgerichtet gefördert, wertgeschätzt und sichtbar gemacht werden. Er soll einen bedeutsamen Anreiz schaffen, sich in der Hochschullehre noch stärker zu engagieren.

Dazu die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra: „Berlin ist ein exzellenter Wissenschaftsstandort – nicht nur in der Forschung, sondern auch in der Lehre. In den Hörsälen, Seminarräumen, Werkstätten und Laboren der Hochschulen dieser Stadt lernen unsere Fachkräfte von morgen. Tagtäglich begeistern zahlreiche Lehrende ihre Studierenden für ihr Fach, geben Einblicke in aktuelle Forschungsarbeiten oder künstlerische Praxis, vermitteln Grundlagen, fördern Kompetenzen und kritisches Denken in herausragender Art und Weise. Mit dem Landeslehrpreis soll dieses Engagement gebührend honoriert werden. Ganz besonders freue ich mich, auch studentische Lehrangebote auszuzeichnen.“

Der Lehrpreis wird in folgenden Kategorien vergeben:

  • Beste Lehre, die Grundlagenwissen und -kompetenzen vermittelt (15.000 Euro)
  • Beste Lehre, die die Anwendung, den Transfer oder das Vertiefen von Wissen und Kompetenzen fördert (15.000 Euro)
  • Beste Lehre, die die selbstständige Hervorbringung, Generierung oder (künstlerische) Interpretation von Wissen und Kompetenzen fördert (15.000 Euro)
  • Beste studentische Lehre (10.000 Euro)
  • Beste Lehre an einer staatlich anerkannten privaten Hochschule („Honorable Mention“)

Darüber hinaus wird die (Fach-)Öffentlichkeit die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines Publikumspreises (5.000 Euro) ihren Favoriten auszuwählen.

Das Preisgeld ist von den Lehrpersonen zur Weiterentwicklung der Lehre bzw. im Fall von studentischen Preisträgerinnen und Preisträgern zur Förderung von studentischen Belangen an ihren Hochschulen zu verwenden.

Beteiligen können sich die staatlichen und konfessionellen Berliner Hochschulen sowie die Charité – Universitätsmedizin Berlin. Die Nominierungen staatlich anerkannter privater Hochschulen werden symbolisch geehrt.

Die Berliner Hochschulen sind aufgerufen, die Ausschreibung hochschulintern bekannt zu machen, Wettbewerbsbeiträge von Studierenden und Lehrenden zu sammeln und bis zum 31. März 2026 eine interne Vorauswahl zu treffen. Jede Hochschule kann bis zu vier Wettbewerbsbeiträge bzw. im Fall der privaten Hochschulen einen Beitrag nominieren. Direkte Bewerbungen beim Land Berlin sind nicht möglich. Die eingereichten Nominierungen werden anschließend von einer Jury begutachtet.

Die feierliche Preisverleihung findet am 1. Juli 2026 an der Berliner Hochschule für Technik (BHT) statt. Eine Besonderheit des Landeslehrpreises ist, dass die Verleihung stets mit einer Fachveranstaltung zum Thema „Exzellente Lehre“ verbunden ist. Hier werden nicht nur verschiedene Beispiele guter Lehrpraxis vorgestellt, sondern auch der Austausch zu Hochschullehre gefördert.

Weitere Informationen über den Landeslehrpreis, die Ausschreibung sowie das Antragsformular finden Sie hier