Gemeinsame Pressemitteilung: Selbstbestimmt sterben dank gesundheitlicher Versorgungsplanung

Pressemitteilung vom 18.07.2025

Die Berliner Pflegeheime sind für rund 30.000 Menschen ihr letztes Zuhause. Die Statistik zeigt aber, dass immer mehr alte Menschen erst in der letzten Lebensphase in ein Pflegeheim ziehen. Dagegen leben in größeren Wohnformen der Eingliederungshilfe die meisten Menschen mit Einschränkungen viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte und verbringen dort auch ihren Lebensabend.

Damit die letzte Lebensphase für diese beiden Gruppen gut gelingt, wurde vor einigen Jahren eine neue Beratungsoption gesetzlich eingeführt. Dabei sollen bedürfnisorientiert auf medizinische und pflegerische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses eingegangen, mögliche Notfallsituationen besprochen und geeignete Maßnahmen zur palliativen und psychosozialen Versorgung besprochen und dokumentiert werden. Bestandteil der Beratungsgespräche ist auch das Angebot zur Aufklärung zu Vorsorgeinstrumente, wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, bzw. die Möglichkeit ihrer Aktualisierung sein.

„Die Gesundheitliche Versorgungsplanung ist ein wichtiges Instrument, das sich bei der Betreuung am Lebensende explizit an den Wünschen und Vorstellungen der Betroffenen orientiert. Sie stärkt die Selbstbestimmung der betreuten Menschen und die Handlungssicherheit der Betreuenden – auch in kritischen Situationen. Ich würde mich sehr freuen, wenn der nun verfügbare Erklärfilm viele Zuschauerinnen und Zuschauer findet und so dazu beiträgt, dem wichtigen Thema der gesundheitlichen Versorgungsplanung noch mehr Öffentlichkeit verleiht“, sagt Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.

„Es geht darum, den Menschen die Optionen medizinisch-pflegerischer Versorgung in der letzten Lebensphase aufzuzeigen und festzuhalten, was ihnen dazu wichtig ist. Das umfasst auch praktische Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung“, erklärt Dirk Müller, Leiter des Kompetenzzentrums Palliative Geriatrie (KPG) im Unionhilfswerk, das in seinem Bereich KPG Bildung regelmäßig „Berater*innen zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ schult.

Die Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V (GVP) ist ein individuell zugeschnittenes Beratungsangebot über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase, die Träger von bisher 157 Pflegeheimen und Wohnformen von Menschen mit Einschränkungen vorhalten können.

Hier sind der neue Erklärfilm und weitere Informationen zur GVP zu finden:

Netzwerk Palliative Geriatrie | GVP
Zentrale Anlaufstelle Hospiz | Berliner Notfallverfügung
GVP-Seite des GKV-Spitzenverbandes

Pressekontakt:

Dörthe Arnold, Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
pressestelle@senwgp.berlin.de

Claudia Pfister, Ansprechpartnerin für Öffentlichkeitsarbeit Zentrale Anlaufstelle Hospiz des Unionhilfswerks
claudia.pfister@unionhilfswerk.de