Statement von Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, zum heutiges Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur HU-Verfassungsbeschwerde
Pressemitteilung vom 10.07.2025
„Der Berliner Senat dankt dem Bundesverfassungsgericht für die heute veröffentlichte rechtliche Klarstellung. Der aktuelle Berliner Senat hat die in der Vergangenheit geäußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Berliner Hochschulgesetzes, allen befristet auf einer Qualifikationsstelle beschäftigten promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Abschluss des Arbeitsvertrages eine unbefristete Beschäftigung bei Erreichen des Qualifikationsziels zuzusagen, sehr ernst genommen und die Umsetzung dieser Regelung zunächst ausgesetzt.
Zugleich hat der Berliner Senat eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelung im Berliner Hochschulgesetz frühzeitig vorgenommen und dabei bundesweite Diskussionen und neue Ansätze zur Ausgestaltung attraktiver Karrierewege in der Wissenschaft aufgegriffen.
Um den Grundgedanken der gegenwärtigen Regelung – mehr Sicherheit und Planbarkeit im akademischen Mittelbau – beizubehalten, haben wir uns dazu entschieden, mit dem Researcher und Lecturer innovative neue Dauerstellenkategorien zu etablieren. Damit transparente und planbare Karrierewege auf Dauerstellen neben der Professur ermöglicht werden können, verbinden wir die neuen Stellenkategorien mit einer Art Tenure-Track, um jungen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit zur Erreichung unbefristeter Beschäftigung zu ermöglichen. Hiermit etablieren wir Karrierewege, die wir im Austausch mit unseren Hochschulen erarbeitet haben und von jungen Forschenden selbst eingefordert werden. Zusammen mit den neuen Personalkategorien, die auch im Gesetz verankert werden sollen, wird Berlin die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wissenschaft erheblich verbessern und mehr Planungssicherheit für unterschiedliche Karrierewegen schaffen.
Der Gesetzentwurf, zu dem die Akteure aus der Wissenschaft bereits angehört wurden, ist in engem Austausch mit den Berliner Hochschulen entstanden. Im nächsten Schritt folgt die senatsinterne Abstimmung des Gesetzesentwurfs und anschließend die Weiterleitung an das Abgeordnetenhaus, damit noch in diesem Jahr eine Novellierung des Gesetzes erfolgen kann.
Berlin ist einer der führenden Wissenschaftsstandorte in Deutschland und Europa. Beste Entwicklungschancen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Karrierephase zu schaffen ist ein wichtiges Anliegen des Berliner Senats. Dazu gehören rechtliche Rahmenbedingungen, die den Anliegen der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bestmöglich entsprechen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts stärken.“
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
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