Stärkung der medizinischen Versorgung für Opfer sexualisierter Gewalt
Pressemitteilung vom 14.03.2025
Der „Runde Tisch Berlin – Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt“ (RTB) hat in seiner jüngsten Sitzung einen „Standard der medizinischen Versorgung nach sexualisierter Gewalt“ verabschiedet. Dieser beschreibt, wie die Versorgung von Opfern sexualisierter Gewalt idealtypisch aussieht und welche Leistungen sie umfassen soll. Er benennt Maßnahmen der Ersthilfe, der medizinischen Versorgung – und zwar somatisch und psychosozial – sowie der medizinischen Nachsorge, zu der zum Beispiel auch das Erkennen von Traumafolgestörungen gehört. Ziel des vorliegenden Standards ist es, eine Grundlage für dringend erforderliche strukturelle Veränderungen in der Versorgungslandschaft sowie die Entwicklung angemessener Finanzierungsmodelle zu bieten. Hierbei müssen länderspezifische Gegebenheiten sowie die Etablierung der Finanzierung von Fort- und Weiterbildung berücksichtigt werden. Erarbeitet wurde der Standard von einer Arbeitsgruppe des RTB, mit finanzieller Unterstützung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: „Ich begrüße die Verabschiedung des Standards ausdrücklich. Die gesundheitlichen Folgen sexualisierter Gewalt sind immens. So liegt das Risiko, nach einer Vergewaltigung an einer posttraumatischen Belastungsstörung zu erkranken, bei über 50 Prozent. Als Vorsitzende des Runden Tisches werde ich mich weiter dafür einsetzen, die medizinische Versorgung betroffener Menschen in Berlin zu verbessern und bestehende Lücken zu schließen. Ich habe die Hoffnung, dass sich unsere künftige Bundesregierung für eine sichere und kostenfreie medizinische und psychotherapeutische Versorgung nach sexualisierter und häuslicher Gewalt engagieren wird.“
Karin Wieners, Geschäftsstelle RTB: „In die Erarbeitung des Standards sind die Expertise vieler Expertinnen und Experten, darunter auch Betroffene, sowie vorhandene Empfehlungen und Leitlinien eingeflossen. Bei der Erstellung war uns besonders wichtig, dass alle Betroffenen von sexualisierter Gewalt berücksichtigt werden, also Frauen, Männer, TIN*-Personen und Menschen mit besonderen Bedarfen zum Beispiel aufgrund einer Behinderung.“
Der Standard der medizinischen Versorgung nach sexualisierter Gewalt wird von 33 Fachgesellschaften, Verbänden und Betroffenenvertretungen mitgezeichnet. Darunter der Berliner Berufsverband der Frauenärzte, die Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie Berlin, die Gesellschaft für psychosomatische Medizin und ärztliche Psychotherapie, die Ärztekammer Berlin und die Psychotherapeutenkammer Berlin.
Nach einer im Auftrag der Bundesregierung durchgeführten Prävalenzstudie erlebt mehr als jede 20. Frau in Deutschland eine Vergewaltigung, jede 7. Frau (13 Prozent) ist von sexualisierter Gewalt betroffen. In der Kriminalstatistik für Berlin aus dem Jahr 2023, welche nur das sogenannte „Hellfeld“ erfasst, wird ein Anstieg um 8,1 Prozent auf 1879 Fälle bei sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung und Vergewaltigungen beschrieben. Eine repräsentative Prävalenzstudie kommt zu dem Ergebnis, dass nur 0,6 bis 9,5 Prozent der Sexualstraftaten polizeilich angezeigt werden.
Unter folgendem Link finden Sie dazu mehr Informationen sowie den erarbeiteten Standard: rtb-gesundheit.de
Der Runde Tisch Berlin – Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt:
Der RTB besteht seit 2019. Er hat sich zum Ziel gesetzt, die gesundheitliche Versorgung nach häuslicher und sexualisierter Gewalt in Berlin zu verbessern. Mit einer guten medizinischen Versorgung sollen mögliche Folgen der Gewalt gemildert und Betroffene in der Verarbeitung unterstützt werden. Beteiligt sind 32 Organisationen überwiegend aus dem Gesundheitswesen. Die Berliner Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, ist Vorsitzende des RTB. Die Geschäftsstelle liegt bei S.I.G.N.A.L. e.V. Der Verein setzt sich seit 2000 berlin- und bundesweit für eine gewalt- und traumainformierte Gesundheitsversorgung ein.
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
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