Was ist geplant?
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V-67a VE „Rudolfstraße 17-18“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines urbanen und gemischten Areals geschaffen werden. Das Vorhaben sieht den Bau eines bis zu 167 m hohen Wohnhochhauses sowie eines 7-geschossigen Sockelgebäudes mit grünem Innenhof vor. Geplant ist weiterhin ein an das Hochhaus anschließender 7-geschossigen Baukörper für Wohnen mit kiezrelevanten gewerblichen Nutzungen, wie Läden für die wohnungsnahe Versorgung, sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, einschließlich einer Kita, und kulturellen Angeboten. Ziel ist es, das derzeit untergenutzte gewerbliche Areal in eine städtebaulich qualitätsvolle und vielseitige Nutzung zu überführen, wobei der Fokus auf Wohnen (inklusive 30 % gefördertem Wohnungsbau) liegt.
Mit der Planung wird eine Entwicklung im Sinne des § 1 Abs. 5 BauGB verfolgt, die soziale, wirtschaftliche und ökologische Belange in Einklang bringt und den Standort langfristig als attraktiven, lebenswerten und zukunftsfähigen Stadtraum sichert.
Rechtliche Hinweise
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans V-67a VE umfasst die Grundstücke Rudolfstraße 17–18 sowie für die nördlich anliegenden Flächen der Deutschen Bahn AG, die Flächen der Ehrenbergstraße im Osten und die Flächen der Rudolfstraße im Süden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain.
Art der Beteiligung
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Amtliche Bebauungsplannummer:
V-67a VE
Zeitraum der Beteiligung:
16.03.2026 – 14.04.2026
Wie können Sie sich beteiligen?
Sie können den Bebauungsplanentwurf einsehen, sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren und Äußerungen hierzu abgeben. Die Äußerungen fließen in die weitere Planung ein. Bitte achten Sie auf die Einhaltung der genannten Frist, weil nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Wann und wo wird der Planentwurf veröffentlicht?
Während des Beteiligungszeitraums vom 16.03. bis 14.04.2026 stehen die Planunterlagen als Downloads zur Verfügung (siehe unten). Die Stellungnahmen können per Kontaktformular oder per E-Mail an V-67@senstadt.berlin.de übermittelt werden. Alternativ können Sie Ihre Stellungnahme auch schriftlich vor Ort an der unten genannten Adresse oder postalisch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – II W 53 –, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin abgeben.
Zusätzlich stehen die Unterlagen im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, Raum 0026 , von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 16:30 Uhr zur Einsicht.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren“, die mit veröffentlicht wird.