Wesentlicher Bestandteil der Verstärkung der Klimaschutz-Aktivitäten ist unter anderem die Umstellung der öffentlichen Fuhrparke auf emissionsfreie Mobilität in Berlin bis zum Jahr 2030. Eine entsprechende Verpflichtung wurde dazu im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) verankert. Fahrzeuge, welche von der öffentlichen Hand genutzt werden, sollen bis zum Jahr 2030 auf einen CO2-freien Betrieb umgestellt sein.
Auch die Berliner Justiz will ihren Beitrag zum klimaneutralen Berlin leisten. Der Umstellungsplan zeigt, dass derzeit bei der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung sehr wenige Fahrzeuge emissionsfrei oder emissionsarm betrieben werden. Verantwortlich hierfür zeichnet sich der Umstand, dass ein Großteil der Fahrzeugflotte aus Gefangenentransportfahrzeuge der Fahrbereitschaft der Berliner Justiz besteht. Aufgrund der besonderen Anforderungen an ihren Nutzungszweck und den damit einhergehenden technischen Anforderungen sind diese Sonderfahrzeuge standardmäßig nicht mit Elektroantrieb oder Hybridantrieb erhältlich. Diese Fahrzeuge werden regelhaft den Ausnahmeregelungen des EWG Bln zu zurechnen sein. Seitens der Berliner Justiz erfolgt bei jeder Fahrzeugneubeschaffung jedoch stets eine Prüfung und Marktanalyse mit dem Ziel, emissionsfreie bzw. emissionsarme Fahrzeuge zu erwerben.