Ergänzend zur fachlichen Ausbildung in den Werkstätten der Anstalt unterliegen die inhaftierten Lehrlinge der Berufsschulpflicht.
Zuständig für den Unterricht sind die entsprechenden öffentlichen Berufsschulen an den Berliner Oberstufenzentren.
Hierdurch wird auch in der Haftzeit dem dualen Ausbildungsprinzip Rechnung getragen:
- praxisbezogene Fachausbildung an 4 Wochentagen im Ausbildungsbetrieb
- theoretische Schulung (Fachkunde, Fachrechnen, Sozialkunde) an 1 Wochentag in der Berufsschule
Da die meisten der 30 bis 40 Auszubildenden in der Jugendstrafanstalt noch nicht regelmäßig ausgangs-/urlaubsfähig sind, muss der Berufsschulunterricht für die immerhin 8 Ausbildungsberufe in der Anstalt stattfinden.
Hierfür sind zurzeit 9 BerufsschullehrerInnen tageweise von ihren Schulleitungen abgeordnet. Sie halten ihren Unterricht in den vorhandenen Fachräumen der hiesigen Schulabteilung ab.
Benotete Ausbildungsnachweise (Klassenarbeiten, Hausaufgaben, Berichtshefte, Halbjahreszeugnisse) sind genauso obligatorisch wie außerhalb der Haftanstalt.
Aktuell arbeitet das Ausbildungspersonal der Jugendstrafanstalt in dieser Form kooperativ mit folgenden Oberstufenzentren Berlins zusammen:
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OSZ Konstruktionsbautechnik
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OSZ Farbtechnik/ Raumgestaltung
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OSZ Kraftfahrzeugtechnik
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OSZ Versorgungstechnik
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OSZ Bekleidung und Mode
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OSZ Holztechnik
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OSZ Ernährung und Hauswirtschaft
Der Berufsschulunterricht für die Köche findet in der JVA Tegel statt. Dies bündelt sinnvollerweise den Lehrpersonal-Bedarf. Unsere Lehrlinge werden an den Berufsschultagen jeweils mit bewachten Justizfahrzeugen hin- und zurückgebracht.
Ebenfalls können geeignete Jugendliche in der Schule der JVA Tegel am sog. MSA-Kurs teilnehmen und den Mittleren Schulabschluss der Berliner Schule erlangen. Teilnahmevoraussetzung ist in der Regel mindestens ein 9. Klasse Schulabschluss und eine Resthaftzeit von 1 Jahr.
Dauerhaft ausgangsfähige Lehrlinge können in den Berufsschulklassen der zuständigen Oberstufenzentren außerhalb der Anstalt Aufnahme finden. Bei persönlicher Eignung ist dies immer sinnvoll, um die (Wieder-) Eingewöhnung in den Lehrbetrieb in Freiheit im Rahmen der Entlassungsvorbereitung zu trainieren.
Gleiches gilt für den externen Besuch von schulabschlussvorbereitenden Maßnahmen.