Informationen für den Mini-Job

2025 Minijob Flyer Deutsch

Ab dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Der Mindestlohn gilt auch für die Arbeit im MInijob.

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die Grenze für eine geringfügige Beschäftigung, der sogenannte Minijob, maximal 556 Euro im Monat.

Vor dem Gesetz sind Minijobs allen anderen Jobs gleichgestellt. Es gilt das normale Arbeitsrecht. In diesem Flyer finden Sie Informationen über Ihre Rechte im Minijob.

Wenn Sie sich bei Fragen zum Thema Arbeits-Recht an das Bürger-Telefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Telefon-Nummer: 030 221 911 004 (montags bis donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr).

Die Beauftragten für Gute Arbeit in den Berliner Bezirken beantworten ebenso gerne Ihre Fragen zum Arbeitsverhältnis, zu Arbeitsbedingungen, zur Entlohnung oder Mitbestimmung am Arbeitsplatz. Persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Melden Sie sich, gemeinsam finden wir Lösungen und Antworten.
Hier zu den Kontaktdaten der Beauftragten für Gute Arbeit in den Berliner Bezirken

Flyer zum Download in acht Sprachen

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  • 2025 Minijob Flyer Vietnamesisch

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Fragen und Antworten zum Minijob

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Minijob (Stand: Dezemer 2024). Zusammengesetzte Wörter sind mit einem Strich abgetrennt. Weil der Text so leichter zu lesen ist.

  • Was ist ein Mini-Job?

    Ein Mini-Job ist ein Arbeits-Verhältnis. Ein Mini-Job wird geringfügig bezahlt: ab Januar 2025 mit maximal 556 Euro im Monat. Deshalb heißen Mini-Jobs auch geringfügige Beschäftigung.

    Es gibt auch kurzfristige Mini-Jobs. Sie dauern maximal 3 Monate oder 70 Arbeits-Tage im Kalender-Jahr.

  • Ist ein Mini-Job ein normales Arbeits-Verhältnis?

    Ja! Vor dem Gesetz sind Mini-Jobs allen anderen Jobs gleichgestellt. Es gilt das normale Arbeits-Recht.

    Diese Ansprüche haben Sie in einem Mini-Job:
    • mündlicher/schriftlicher Arbeits-Vertrag oder schriftliche Informationen zu den wichtigsten Vertrags-Bedingungen,
    • Gesetze zur Regelung der Arbeits-Zeit,
    • Recht auf bezahlten Urlaub zur Erholung,
    • bezahlte Frei-Stellung an Sonn- und Feier-Tagen,
    • Entgelt-Fort-Zahlung bei Krankheit,
    • Mutter-Schutz für Schwangere und Mütter,
    • gesetzliche Unfall-Versicherung bei einem Arbeits- oder Wege-Unfall,
    • Gesetze zum Schutz arbeitender Jugendlicher,
    • Schutz für schwer-behinderte Mini-Jobber*innen,
    • Kündigungs-Schutz,
    • Arbeits-Zeugnis.
  • Was ist anders beim Mini-Job?
    Es gibt Besonderheiten bei der Sozial-Versicherung:
    • Kranken- und Pflege-Versicherung: Sie sind über den Mini-Job nicht in einer Kranken-Kasse versichert. Sie müssen sich anders versichern.
    • Arbeitslosen-Versicherung: Es besteht kein Anspruch auf Arbeitslosen-Geld oder Kurzarbeiter-Geld.
    • Renten-Versicherung: Durch die Pflicht-Versicherung fließen minimale Beiträge in die Renten-Versicherung. In einem Mini-Job können Sie aber auch einen Antrag stellen, damit Sie keine Beiträge für die Renten-Versicherung bezahlen müssen. Sie haben dann keine Ansprüche auf Reha-Leistungen oder Renten-Leistungen. Es besteht ein hohes Risiko für Alters-Armut.

    Diese fehlende soziale Absicherung macht den Mini-Job zu einem unsicheren Arbeits-Verhältnis.

    Unser Tipp: Deshalb ist es besser, wenn Sie Ihren Mini-Job in ein Arbeits-Verhältnis mit voller Sozial-Versicherung erweitern und/oder umwandeln.

  • Gilt im Mini-Job der Mindest-Lohn?

    Ja! Es gilt der allgemeine bundesweite gesetzliche Mindest-Lohn. Er beträgt ab dem 1. Januar 2025 12,82 Euro pro Zeitstunde.

    Wer den Mindest-Lohn erhält, darf im Mini-Job in der Regel maximal 10 Stunden pro Woche arbeiten. Die Mini-Job-Grenze von aktuell 556 Euro erhöht sich gleichzeitig mit der Erhöhung des Mindest-Lohns.

    Wichtig! Der Mindest-Lohn gilt nicht für:
    • Jugendliche unter 18 Jahre,
    • Auszubildende,
    • bestimmte Praktikanten,
    • ehren-amtlich Tätige sowie
    • Lang-Zeit-Arbeitslose in den ersten 6 Monaten ihres Mini-Jobs.

    Gerne prüfen wir Fragen zum Lohn und zur Arbeits-Zeit in der Beratung.

  • Welche Arbeits-Zeit gilt?

    Der Arbeits-Vertrag oder Nachweis über die Vertrags-Bedingungen muss die Arbeits-Zeit regeln.

    Gibt es keine Regelung, dann sind Sie in einem Mini-Job nicht zu Über-Stunden, Schicht- oder Sonder-Arbeits-Zeiten, wie feiertags, nachts, sonntags, verpflichtet. Arbeit-Geber können Sie im Mini-Job nach Bedarf einsetzen. Das muss schriftlich festgelegt sein.

    Unser Tipp: Vereinbaren Sie, dass Sie spätestens 4 Tage vor dem Einsatz informiert werden. Notieren Sie Ihre Arbeits-Zeit.

  • Bekomme ich Lohn, wenn ich krank bin?

    Ja! Während Ihrer Erkrankung muss der Arbeit-Geber für 6 Wochen den Lohn weiterzahlen. Die Arbeits-Zeit muss nicht nachgeholt werden!

    Wichtig! Sie müssen sich sofort beim Arbeit-Geber krankmelden. Den Kranken-Schein kann der Arbeit-Geber digital von Ihrer Krankenkasse abfragen.

    Ausnahme: Wenn Sie einen Minijob in einem Privat-Haushalt ausüben oder privat kranken-versichert sind, müssen Sie den Kranken-Schein beim Arbeit-Geber einreichen.

  • Steht mir Urlaub zu?

    Ja! Im Bundes-Urlaubs-Gesetz sind mindestens 24 Tage bei einer 6-Tage Woche festgelegt. Das entspricht 4 Wochen.

    Bei weniger Arbeits-Tagen pro Woche haben Sie auch weniger Urlaub, z.B.
    • 5 Arbeits-Tage pro Woche: 20 Tage Urlaubs-Anspruch im Jahr
    • 4 Arbeits-Tage pro Woche: 16 Tage Urlaubs-Anspruch im Jahr
    • 3 Arbeits-Tage pro Woche: 12 Tage Urlaubs-Anspruch im Jahr
    • 2 Arbeits-Tage pro Woche: 8 Tage Urlaubs-Anspruch im Jahr
    • 1 Arbeits-Tage pro Woche: 4 Tage Urlaubs-Anspruch im Jahr
  • Gelten Feier-Tage auch?

    Ja! Im Mini-Job haben Sie ein Recht auf Lohn-Fort-Zahlung an gesetzlichen Feier-Tagen. Vorausgesetzt, Sie hätten an diesem Tag regulär gearbeitet. Sie müssen die Zeit nicht nach-arbeiten!

  • Habe ich Ansprüche bei Schwanger-Schaft?

    Ja! Im Mini-Job sind Schwangere durch das Mutter-Schutz-Gesetz geschützt. MutterSchafts-Geld erhalten Sie, wenn Sie bei einer gesetzlichen Kranken-Kasse versichert sind. Haben Sie ein Beschäftigungs-Verbot, bekommen Sie Mutterschutz-Lohn. Wichtig: Sie haben auch Anspruch auf Eltern-Geld und Eltern-Zeit.

  • Habe ich Kündigungs-Schutz?

    Ja! Auch im Mini-Job gilt das Kündigungs-Schutz-Gesetz. Die Beschäftigung muss dafür seit mehr als 6 Monaten bestehen.

    Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es gilt mindestens die gesetzliche Kündigungs-Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Nach Kündigungs-Erhalt können Sie innerhalb von 3 Wochen vor dem Arbeits-Gericht klagen.

  • Sie haben Fragen? Hier finden Sie Beratung!

    Zum Thema Arbeits-Recht berät das Bürger-Telefon des Bundes-Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Telefon-Nummer: 030 221 911 004 (montags bis donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr).

    Die Mini-Job-Zentrale hat viele Informationen zum Mini-Job unter www.minijob-zentrale.de.

    Die Beauftragten für Gute Arbeit beantworten Fragen zum Arbeits-Verhältnis, zu Arbeits-Bedingungen, zur Entlohnung oder Mitbestimmung am Arbeits-Platz. Persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Melden Sie sich, gemeinsam finden wir Lösungen und Antworten.

    Romana Wittmer (Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg)
    Rathaus Kreuzberg, Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin
    Telefon: +49 30 90298 4819
    E-Mail: gute-arbeit@ba-fk.berlin.de
    Web: www.berlin.de/bga-fk

    Heike Fahrnländer (Bezirk Lichtenberg)
    Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
    Telefon: +49 30 90296 8007
    E-Mail: gute-arbeit@lichtenberg.berlin.de
    Web: www.berlin.de/bga-lichtenberg

    Tatjana Winkler (Bezirk Pankow)
    Bezirksamt Pankow, Fröbelstr. 17, 10405 Berlin
    Telefon: +49 30 90295 5215
    E-Mail: gute-arbeit@ba-pankow.berlin.de
    Web: www.berlin.de/bga-pankow

    Sventha Schütz (Bezirk Tempelhof-Schöneberg)
    Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin
    Telefon +49 30 90277 2241
    E-Mail: sventha.schuetz@ba-ts.berlin.de
    Web: www.berlin.de/ba-ts/bgaa

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