Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin
Das Abgeordnetenhaus ist das Landesparlament des Landes Berlin. Es wird alle 5 Jahre in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer und direkter Wahl gewählt.
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen, wenn- Sie 18 Jahre alt sind,
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
- Ihnen das Wahlrecht nicht durch ein Gericht entzogen wurde und
- Sie mindestens seit 3 Monaten in Berlin wohnen.
Wer darf nicht wählen?
Sie dürfen nicht wählen, wenn- Sie infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzten.
Wer wählen darf, bekommt eine Wahlbenachrichtigung per Post
Sie wählen das Abgeordnetenhaus von Berlin mit zwei Stimmen:
- Mit der ersten Stimme wählen Sie einen Kandidaten; eine Person aus Ihrem Wahlkreis. Das ist die Erststimme.
- Mit der zweiten Stimme wählen Sie eine Partei. Das ist die Zweitstimme.