FAQ - Häufig gestellte Fragen

SenWGP-FAQ

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Antworten rund um das Arbeiten bei unserer Senatsverwaltung.

  • Kann ich im Homeoffice arbeiten?

    Ja, unsere Beschäftigte können bis zu 60 % ihrer wöchentlichen Arbeitszeit ortsflexibel in Deutschland verbringen.

  • In der Stellenausschreibung steht „flexible Arbeitszeiten“. Was bedeutet das genau?

    Teams in unserer Senatsverwaltung können zwischen einer Funktionszeit oder Kernzeit entscheiden:

    Funktionszeit

    Bei der Funktionszeit wird die dienstliche Erreichbarkeit innerhalb eines Teams bzw. einer Organisationseinheit sichergestellt.

    Beispiel: Ihr Team hat festgelegt, dass mindestens eine Person zwischen 10:00 und 14:30 Uhr erreichbar ist. Solange das sichergestellt ist, können Sie Ihre Arbeitszeit selbst einteilen, z. B.: von 09:00 bis 14:30 Uhr arbeiten, eine längere Unterbrechung einlegen und wieder von 16:15 bis 18:45 Uhr arbeiten.

    Kernzeit

    Beim Kernzeitmodell müssen alle Beschäftigten während der festgelegten Kernzeit arbeiten. Ausnahmen gelten für Teilzeitbeschäftigte, die individuelle Vereinbarungen zur Arbeitszeit bzw. besondere Absprachen haben.

    Für Beamtinnen und Beamten ist die Kernzeit gesetzlich vorgeschrieben:
    Mo. bis Do. 09:00 – 15:00 Uhr und Fr. 09:00 – 14:00 Uhr.

    Für Tarifbeschäftigte wurde in der SenWGP eine gesonderte Kernzeit vereinbart:
    Mo. bis Do. 10:00 – 14:00 Uhr und Fr. 10:00 – 13:00 Uhr.

  • Wie läuft das Onboarding ab und welche Qualifizierungsmaßnahmen kommen in Betracht?

    Uns ist wichtig, dass Sie sowohl fachlich als auch menschlich bei uns gut ankommen. Aus diesem Grund besteht Onboarding aus mehreren Teilen und erstreckt sich über den Zeitraum zwischen Zusage und dem Ende Ihrer ersten sechs Monate bei uns.
    Am ersten Arbeitstag finden Sie ein Willkommensschreiben mit allen wesentlichen Informationen sowie Ihre Anmeldedaten an Ihrem Arbeitsplatz. Dazu erhalten Sie eine digitale Begrüßungsmappe.
    In den ersten Tagen führt Ihre Vorgesetzte oder Ihr Vorgesetzter ein Orientierungsgespräch durch, in dem Sie gemeinsam das Anforderungsprofil anschauen und entscheiden, welche Fortbildungen zur Ausführung Ihrer Tätigkeit eventuell noch benötigt werden, z.B. GGO I, barrierefreies Schreiben, usw.
    Es gibt auch zweimal im Jahr eine Willkommensveranstaltung, bei der Sie andere, ebenfalls neue Beschäftigte kennenlernen können, mehr über interne Angebote erfahren und die Möglichkeit haben, an einer Hausführung teilzunehmen.

  • Kann ich meinen Hund ins Büro mitbringen?

    Nein, Hunde sind bei uns nicht erlaubt. Dank flexibler Arbeitszeiten lässt sich die Betreuung Ihres Haustiers jedoch gut organisieren.

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege