Einstiegsmöglichkeiten

Einstiegsmöglichkeiten. Pflichtpraktia für Studierende.

Sie sind mitten im Studium bzw. in einer Ausbildung und wollen praktische Erfahrungen sammeln? Bereits vor einer regulären Beschäftigung gibt es Möglichkeiten, uns und unsere Senatsverwaltung kennenzulernen.
Sie können im Rahmen eines Pflichtpraktikum oder einer Abordnung Einblicke in die verschiedenen Aufgabenbereiche unserer Verwaltung bekommen. Bewerbungen für freiwillige Praktika können wir leider nicht berücksichtigen.
Innerhalb Ihres Einsatzbereiches erhalten Sie eine intensive Betreuung und Einarbeitung in die Fachthemen und bekommen gleichzeitig die Chance, erste Kontakte zu knüpfen und sich mit unseren Aufgaben und Gegebenheiten vertraut zu machen – so dass Ihnen die spätere Entscheidung für unsere Behörde leichter fällt.

Pflichtpraktika

Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten bieten wir in allen Abteilungen Plätze zur Durchführung von Pflichtpraktika für Studierende, Auszubildende und Umschülerinnen und Umschüler verschiedener Fachrichtungen an. Ihre Fachrichtung sollte einen Bezug zu unseren Themenfeldern haben. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • (Öffentliche) Verwaltung; Public Management; Public Administration; Verwaltungswissenschaften; Finance, Accounting, Controlling und Taxation
  • Informatik
  • Gesundheitswissenschaften; Public Health
  • Soziologie
  • Rechtswissenschaften
  • Medizin
  • Toxikologie
  • Psychologie

Voraussetzung

Es handelt sich um ein verpflichtendes Praktikum, welches in Ihrer Studien- oder Praktikumsordnung vorgeschrieben und Voraussetzung für das Erlangen des Abschlusses ist.

Vergütung

Im Rahmen des Praktikums erhalten Sie keine Vergütung.
Eine Ausnahme bilden Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten einer Fachhochschule, einer University of Applied Sciences oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften mit angestrebtem Bachelorabschluss. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Dauer

Entsprechend der Praktikumsordnung ist diese verschieden. Wir bieten ausschließlich Pflichtpraktika in der vorgeschriebenen Mindestdauer an.

Bewerbungsunterlagen

Bewerbungen im Rahmen eines Pflichtpraktikums werden direkt von uns bearbeitet. Bitte schicken Sie Ihre vollständige Bewerbung an praktikum@senwgp.berlin.de. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Motivationsschreiben mit Angabe des beabsichtigten Praktikumszeitraums und ggf. gewünschten Fachbereichs (Name der Abteilung)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • für Sie geltende Studienordnung oder Praktikumsordnung
  • ggf. (Arbeits-)Zeugnisse, Beurteilungen, Zertifikate etc.

Bewerbungsfrist

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Startdatum.

Praxisphasen und Abordnungen im Rahmen der Einstiegsmöglichkeiten des Land Berlins Berlins

Für das Land Berlin fungieren die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie die Bezirksämter von Berlin als Ausbildungsbehörden. Unsere Senatsverwaltung stellt entsprechende Praxisstellen zur Verfügung. Nähere Einzelheiten über die Ausschreibung von Ausbildungsplätzen finden Sie im Internetauftritt der angegebenen Behörden und im Berliner Karriereportal.

Möchten Sie im Zuge Ihrer Ausbildung beim Land auch unsere Senatsverwaltung näher kennenlernen, dann geben Sie unsere Behörde als Wunschpraxisstelle bzw. -abordnungsstelle an. Sofern für den vorgesehenen Zeitraum Kapazitäten vorhanden sind, kann Ihr Wunsch in der Regel berücksichtigt werden. Aktuell werden Auszubildende und Dualstudierende der folgenden Fachrichtungen bei uns eingesetzt:

  • Ausbildung – Verwaltungsfachangestellte
  • Regierungssekretäranwärterinnen und Regierungssekretäranwärter
  • Stadtsekretäranwärterinnen und Stadtsekretäranwärter
  • Duales Studium – Öffentliche Verwaltung, Verwaltungsinformatik
  • Regierungsinspektorinnen und Regierungsinspektoren
  • Regierungsrätinnen und Regierungsräte
  • Trainees

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden FAQs.

FAQs

  • Ich bin Schülerin/Schüler. Kann ich trotzdem ein Praktikum bei Ihnen absolvieren?

    Ja, wenn das Praktikum, z.B. zur Berufsorientierung, schulisch vorgeschrieben ist.

  • Ich habe schon Kontakt mit meinem Wunscheinsatzbereich aufgenommen. Muss ich mich trotzdem offiziell bewerben?

    Ja. Auch wenn Sie schon eigenständig Kontakt mit dem oder der Praktikumsbetreuenden aufgenommen haben, brauchen wir Ihre Bewerbung, um die Voraussetzungen zu prüfen und anschließend die Vertragsunterlagen zu erstellen.

  • Ich möchte mein Praktikum in Teilzeit über einen längeren Zeitraum absolvieren. Ist das möglich?

    Sofern durch die Ausbildungseinrichtung vorgesehen oder erlaubt, ist ein Praktikum in Teilzeit möglich. Hierzu muss ein Nachweis eingereicht werden. Um eine gute Einarbeitung zu gewährleisten, sollte jedoch nicht zu sehr von der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit abgewichen werden.

  • Wie ist es mit dem mobilen Arbeiten bei Ihnen? Kann ich auch mobil arbeiten?

    Bei Praxisphasen von Auszubildenden des Landes Berlin gilt die Dienstvereinbarung der Praxisstelle. Auch für alle anderen Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten gilt die Dienstvereinbarung zum ortsflexiblen Arbeiten der SenWGP. Ob eine Bearbeitung eines Antrags auf mobiles Arbeiten innerhalb der oft recht kurzen Praktikumsdauer möglich ist, ist einzelfallabhängig. Außerdem muss geprüft werden, ob die Aufgaben dafür geeignet sind.

  • Erhalte ich eine Vergütung während des Praktikums?

    Wer einen verpflichtenden Praxisabschnitt im Rahmen seiner Ausbildung absolviert, erhält in der Regel keine Vergütung von der Praktikumsstelle. Es gelten die Vereinbarungen der ausbildenden Einrichtung mit der das Ausbildungsverhältnis besteht. In bestimmtem Fällen erhalten bestimmte Praktikantinnen und Praktikanten jedoch eine Aufwandentschädigung.

  • Wer erhält eine Aufwandsentschädigung?

    Gemäß Praktika-Richtlinien vom 15.11.2016 i.d.F. des Rundschreibens IV Nr. 46/2022 erhalten Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten einer Fachhochschule, einer University of Applied Sciences oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften mit angestrebtem Bachelorabschluss eine Aufwandsentschädigung i.H. von 400 Euro pro Monat. Praktikantinnen und Praktikanten, die ihr Praktikum in Teilzeit absolvieren, erhalten die Aufwandsentschädigung anteilig entsprechend der vereinbarten regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit.
    Von dieser Regelung ausgenommen sind Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten, die an wissenschaftlichen Hochschulen bzw. an Universitäten studieren.

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