FU Berlin erhält als erste Berliner Hochschule das Recht zur Berufung von Hochschullehrenden

Pressemitteilung vom 08.10.2026

Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Dr. Ina Czyborra hat der Freien Universität Berlin als erster Berliner Hochschule das Recht zur Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern übertragen. Die Übertragung erfolgt zunächst befristet für eine Dauer von vier Jahren. Die FU Berlin übernimmt mit der Übertragung die vollständige Verantwortung für die Qualität und Rechtmäßigkeit der Verfahren und ist allein für die Freigabe der Professuren vor Ausschreibung zuständig. Neben den qualitativen Verbesserungen, die sich aus dem für die Übertragung erforderlichen Qualitätsmanagementsystem ergeben, ist vor allem die kürzere Dauer der Verfahren von erheblichem Vorteil für die Gewinnung der besten Köpfe.

Neben der FU Berlin haben auch die Humboldt-Universität zu Berlin, die Technische Universität Berlin, die Charité – Universitätsmedizin Berlin und die Universität der Künste Berlin ihr Interesse an einer pilothaften Übertragung bekundet. Die HU Berlin und die Charité bereiten aktuell ihre Antragstellung vor. Dem vorausgegangen war ein gemeinsamer Prozess, in dem sich die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege und die Hochschulen unter Einbindung externer Expertise über die Anforderungen an die Übertragung verständigten. Am Ende stand ein Eckpunktepapier, das Grundlage für die Novelle des Berliner Hochschulgesetzes im Februar dieses Jahres war.

Die FU Berlin hat als erste Hochschule nachgewiesen, dass sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übertragung des Berufungsrechts vollumfänglich erfüllt und auf Basis ihres dokumentierten Qualitätsmanagementsystems in der Lage ist, das Berufungsgeschehen strategiebasiert zu steuern und seine recht- und zweckmäßige Durchführung in eigener Verantwortung zu gewährleisten.

Dazu Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: „Ein wichtiges wissenschaftspolitisches Ziel meiner Amtszeit war es, den Berliner Hochschulen mehr Freiheit und Eigenverantwortung bei der Auswahl ihrer Professorinnen und Professoren zu geben – und genau das wird jetzt Realität. Mit der Novelle des Berliner Hochschulgesetzes haben die Hochschulen erstmals die Möglichkeit, Berufungen selbst in die Hand zu nehmen und dabei selbstverständlich die hohen Standards von Gleichstellung und Diversität umzusetzen. Dass die Freie Universität Berlin als erste Hochschule davon Gebrauch macht, zeigt: Die Reform kommt in der Praxis an. Wer im nationalen und internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen will, darf nicht durch unnötige bürokratische Fesseln ausgebremst werden. Mehr Eigenverantwortung bedeutet mehr Agilität, bessere Berufungsverfahren und mehr Spielraum für die Profilbildung der Hochschulen.“