Bauberatungsservice

Der Bauberatungsservice ist die erste Anlaufstelle für die Beratung bei Bauvorhaben für Bauherr*innen sowie deren Bauvorlageberechtigten im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zu Genehmigungsverfahren, Denkmalschutz, Natur- und Umweltschutz sowie weiterführende Hinweise und Kontakte zu Beratungen und Hilfestellungen.

Was planen Sie zu bauen?

Dachwohnung in einem Wohnhaus

Dachgeschossausbau

Beinhaltet auch Informationen zu Aufzugsanbauten. Weitere Informationen

Straßencafé in Berlin

Antrag auf Umnutzung

z.B. von einem Büro in eine Gaststätte. Weitere Informationen

Baustelle eines Hauses

Gewerbeneubau

Bei allen Bauvorhaben zu Gewerbe (inkl. Büros). Weitere Informationen

Wichtige Themen

Regenschirm im Regen

Regenwassermanagement

Die Planung der Regenwasserversickerung ist bei jedem Bauvorhaben zu beachten! Weitere Informationen

Installation von Solarmodulen auf dem Dach

Solarpflicht

Gilt bei allen Bauvorhaben mit wesentlichen Umbauten des Daches. Weitere Informationen

Lächelnde junge Frau sitzt mit vier weiteren lächelnden Menschen an einem Konferenztisch

Nichts passendes dabei? Kontaktieren Sie uns!

Planen Sie größere Bauvorhaben? Wollen Sie ein ganzes Quartier entwickeln? Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Wir freuen uns auf Sie! Weitere Informationen

Bau- und Wohnaufsicht

Bauaktenkammer

Aufbewahrung und Einsicht von Bau-Unterlagen für Bauvorhaben wie Neubauten, Anbauten und bauliche Veränderungen von und an bestehenden Gebäuden. Weitere Informationen

Unterer Denkmalschutz

Untere Denkmalschutz- behörde

Alle Informationen zum Denkmalschutz und Pflege finden Sie in dieser Rubrik. Weitere Informationen

Büger*innenbeteiligung

Bürger*innen-Beteiligung und Kooperative Stadtentwicklung

Für Bürger*innenbeteiligung bei Bauvorhaben und gemeinsame Entwicklung unserer Stadt. Weitere Informationen

Klimaschutzbeauftragte

Klimaschutz und Klimaanpassung im Stadtentwicklungsamt

Um das Potenzial der Einsparung von CO2 in der Bauindustrie zu heben. Weitere Informationen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Wie ist der Bearbeitungsstand meines Bauantragsverfahrens?

    Mit der ersten Eingangsbestätigung zur Ihrem Bauantragsverfahren erhalten Sie von ihrem Sachbearbeiter einen Link und einen PIN-Code. Mit diesem können tagesaktuell den Bearbeitungsstand ihres Bauantragsverfahrens abfragen.

  • Warum dauert das so lange? Ablaufschema eines Bauantragsverfahrens

    Der detaillierte Ablauf und zusätzliche Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie im § 69 BauO Bln

    Verfahrensablauf in einem Verfahren nach § 62 BauO Bln – Genehmigungsfreistellung

    Mit der Einreichung eines Genehmigungsfreistellungsantrages wird durch die Bauaufsicht zunächst geprüft, ob der Antrag den Vorgaben des Freistellungsverfahrens entspricht. Fehlen Unterlagen zur Beurteilung werden diese im Rahmen einer Eingangsbestätigung nachgefordert.

    Mit dem Bauvorhaben darf 1. Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde begonnen werden, sofern nicht die Frist um einen weiteren Monat verlängert oder sofern die Bauausführung nicht untersagt wird.

    Sofern Unterlagen zur Beurteilung nachzureichen sind, gilt die Frist von 1 Monat ab dem Moment wo alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden.

    Teilt die Bauaufsichtsbehörde der Bauherrin oder dem Bauherrn vor Ablauf der Frist mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf die Bauherrin oder der Bauherr mit der Ausführung des Bauvorhabens beginnen.

    Verfahrensablauf in einem Verfahren nach § 63 BauO Bln – vereinfachtes Genehmigungsverfahren

    Wenn Sie einen Antrag nach § 63 BauO Bln eingereicht haben, erhalten Sie spätestens nach 2 Wochen eine Eingangsbestätigung. In dieser werden Ihnen fehlende Unterlagen mitgeteilt. Diese zu erarbeiten liegt an Ihrem Architekten.
    Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, werden die weiteren Fachbehörden aus dem Baunebenrecht durch die Bauaufsicht beteiligt. Dies könnte z.B. das Stadtplanungsamt, Gruppe Bauleitplanung, Gruppe Erhaltungsgebiete oder die Untere Denkmalschutzbehörde sein.
    Die beteiligten Fachbehörden haben innerhalb eines Monats eine Rückmeldung an die Bauaufsicht zu übersenden.
    Sobald ausschließlich positive Stellungnahmen bei der Bauaufsicht vorliegen, hat diese einen Monat Zeit um Ihnen ihre Baugenehmigung auszustellen.

    Hinweis: Mit der ersten Eingangsbestätigung erhalten Sie einen Link und einen PIN-Code. Mit diesem können Sie jederzeit den Bearbeitungsstand Ihres Bauantrages abfragen.

    Verfahrensablauf in einem Verfahren nach § 64 BauO Bln (Sonderbau)

    Wenn Sie einen Antrag nach § 64 BauO Bln eingereicht haben, erhalten Sie spätestens nach 2 Wochen eine Eingangsbestätigung. In dieser werden Ihnen fehlende Unterlagen mitgeteilt. Diese zu erarbeiten liegt an Ihrem Architekten.
    Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, werden die weiteren Fachbehörden aus dem Baunebenrecht durch die Bauaufsicht beteiligt. Dies könnte z.B. das Stadtplanungsamt, Gruppe Bauleitplanung, Gruppe Erhaltungsgebiete oder die Untere Denkmalschutzbehörde sein.
    Die beteiligten Fachbehörden haben innerhalb eines Monats eine Rückmeldung an die Bauaufsicht zu übersenden.
    Sobald ausschließlich positive Stellungnahmen bei der Bauaufsicht vorliegen, hat diese einen Monat Zeit um Ihnen ihre Baugenehmigung auszustellen.

    Sofern ein geprüfter Brandschutznachweis erforderlich ist, muss dieser vor Erteilung der Baugenehmigung bei der Bauaufsicht vorgelegt werden.

    Hinweis: Mit der ersten Eingangsbestätigung erhalten Sie einen Link und einen PIN-Code. Mit diesem können Sie jederzeit den Bearbeitungsstand Ihres Bauantrages abfragen.

    Grundsätzlich ist die Bearbeitungszeit des Bauantragsverfahrens von der Vollständigkeit der Bauantragsunterlagen abhängig.

  • Wer wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens beteiligt?

    Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Stellen eingeholt, ohne die die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.

    Am häufigsten sind dies:

    • Fachbereich Stadtplanung, Gruppe Bauleitplanung – Umgangssprachlich das Stadtplanungsamt
    • Fachbereich Stadtplanung, Gruppe Erhaltungsgebiete
    • Untere Denkmalschutzbehörde
    • Umwelt- und Naturschutzamt

    Darüber hinaus gibt es Themen, um die sich die antragstellende Person eigenverantwortlich zu kümmern hat und nicht explizit aufgefordert wird. Art und Umfang der Beteiligung sind dem “Baunebenrecht” zu entnehmen.

Geschäftsfrau nutzt Soziale Medien

Ansprechpartner / Zentrale Postfächer

In dieser Rubrik finden Sie alle Kontakte, welche an dem Genehmigungsverfahren beteiligt sind sowie zu hilfreichen externen Beratungsstellen. Weitere Informationen

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Im Downloadcenter finden Sie alle auf den Seiten des Bauberatungs-service verlinkten Formulare, Dokumenten, Brochüren etc. Weitere Informationen

Geodatenservice MeinXhain

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In dieser Rubirk finden Sie hilfreiche Karten für die Antragsstellung. Weitere Informationen

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Lexikon

Das Lexikon erklärt alle auf den Seiten des Bauberatungs-service verwendeten Fachbegriffe. Weitere Informationen