Ihre Antragsdaten können Sie nun auch digital übermittelten. Nach Eingang des digital übermittelten Antrags ist dieser zudem in Papierform (2-fache Ausfertigung) innerhalb von einem Monat einzureichen. Geht der Antrag in Papierform nicht innerhalb dieser Frist ein, werden die entgegengenommen Daten wieder gelöscht.
Wohnungsneubau
Online-Antragstellung
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Ansprechpersonen für die Bauantragskonferenz
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Antrag Genehmigungsfreistellung
für Vorhaben nach § 62 BauO Bln
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Antrag Vereinfachte Baugenehmigung
für Vorhaben nach § 63 BauO Bln
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Antrag Baugenehmigung (nur für Sonderbauten)
für Vorhaben nach § 64 BauO Bln
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1. Ich habe eine Abstandsfläche auf dem Nachbargrundstück? Was nun?
Liegen die Abstandsflächen nicht auf dem eigenen Grundstück ist ein schriftlicher Abweichungsantrag von § 6 Abs. 2 BauO Bln bei der Bauaufsicht einzureichen. Die Prüfung des Abweichungsantrages erfolgt durch die Bauaufsicht. Ob der Abweichung zugestimmt werden kann oder ob ggf. eine nachbarschaftliche Zustimmung für die positive Bescheidung erforderlich ist, wird ihnen anschließend in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. Sofern eine nachbarschaftliche Zustimmung notwendig ist, können Sie das weitere Vorgehen wählen.
Variante 1:
Treten Sie selbst auf Ihren Nachbarn zu und erwirken eine Zustimmung zu ihrem Bauvorhaben. Dazu sollte der Nachbar die Bauzeichnungen und Lagepläne unterschreiben oder dem Bauvorhaben auf andere Weise zugstimmen.Variante 2:
Durch die Bauaufsicht wird eine Beteiligung des Nachbarn nach § 70 BauO Bln eingeleitet. Es gilt zu beachten, dass der Nachbar nach Erhalt der Mitteilung zwei Monate Zeit hat, sich zu ihrem Bauvorhaben zu äußern.Daran anschließend würdigt die Bauaufsicht die Äußerung des Nachbarn und trifft eine Entscheidung zu ihrem Abweichungsantrag.
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2. Auf dem Grundstück befindet sich ein Baum, welcher von meiner Baumaßnahme betroffen ist.
Sprechen sie gerne schon vor Antragseinreichung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt zum Thema Baumschutz. Bitte beachten Sie, dass auch Bäume auf Nachbargrundstücken von ihrer Baumaßnahme betroffen sein können.
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3. Ist für mein Bauvorhaben ein Spielplatz erforderlich?
Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen ist ein Spielplatz für Kinder anzulegen und instand zu halten. Anforderungen an Kinderspielplätze ergeben sich aus dem §8 Abs. 2 und 3 BauO Bln in Verbindung mit AV Notwendige Kinderspielplätze. Bei Fragen zu diesem Thema, kontaktieren Sie gerne vor Antragseinreichung das Umwelt- und Naturschutzamt.
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4. Muss mein Wohnungsneubau barrierefrei sein? Brauche ich einen Aufzug?
In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und mit nach § 39 Absatz 4 Satz 1 erforderlichen Aufzügen muss die Hälfte der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. Wird ab dem 1. Januar 2025 ein Bauvorhaben gemäß § 62 angezeigt oder ein bauaufsichtliches Verfahren gemäß § 63 oder § 64 beantragt, müssen zusätzlich insgesamt drei Viertel der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein und es muss in Gebäuden mit mehr als 100 Wohnungen eine der barrierefrei nutzbaren Wohnungen je 100 Wohnungen rollstuhlgerecht errichtet werden.
Dem Bauantrag ist das ausgefüllt Formular 170 hinzuzufügen. In diesem findet sich eine Auflistung dessen, was Barrierefreiheit im Wohnungsbau bedeutet.
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5. Muss ich auf dem Dach meines Neubaus eine Solaranlage errichten?
Bild: Kolokewitzsch / BA Friedrichshain-Kreuzberg
Seit Januar 2024 gibt es in Berlin eine Pflicht zu Herstellung von Solaranlagen auf Dächern, sofern ein Dach mit mehr als 50m² Bruttodachfläche hergestellt wird.
Ermittlung der Bruttodachfläche: Dachbreite x Dachlänge (inkl. Dachüberstände) = Bruttodachfläche
Im “Praxisleitfaden zum Solargesetz Berlin” finden Sie kompakt zusammengefasst, wann eine Pflicht zur Herstellung von Solaranlagen besteht und was Sie tun müssen, wenn Sie dieses nicht erfüllen können.
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6. Muss ich das Dach meines Wohnungsneubaus begrünen?
Mit der Novellierung der BauO Bln von 12/2023 wurde im § 8 Bau Bln folgendes eingeführt:
[…] Dächer mit einer Dachneigung bis zu 10 Grad, deren Dachfläche insgesamt größer als 100 Quadratmeter ist, sind zu begrünen, außer der Verwendung der Dachfläche steht das Erfordernis einer anderen zulässigen Verwendung entgegen.
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7. Wie gehe ich mit meinem anfallenden Niederschlagswasser um?
Seit 2021 ist es grundsätzlich nicht mehr erlaubt, Niederschlagswasser (verlinken ins Karussell) in die Kanalisation einzuleiten. Dem Bauantrag ist ein Konzept hinzuzufügen, wie mit dem anfallenden Niederschlagswasser umgegangen wird. Kann das anfallende Niederschlagswasser nicht vollständig auf dem Grundstück zurückgehalten werden, ist eine Ausnahme bei den Berliner Wasserbetrieben zu beantragen.
Diese Auflistung entspricht der BauO Bln stand 19.09.2024
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8. Muss ich den Biotopflächenfaktor (BFF) berücksichtigen?
Befindet sich das Grundstück im Bereich eines BFF-Landschaftsplans, müssen dessen Maßgaben bei der Planung berücksichtigt werden.
Alternativ kann der BFF als Kompensationsmaßnahme für eine beantragte Abweichung, Ausnahme oder Befreiung verlangt werden.
Die einzureichenden Planunterlagen sind um einen Außenanlagenplan zu ergänzen, der die entsprechenden Informationen enthält.