Immer wieder kommt es zu Irritationen, welche Art von Lageplan im Verfahren eingereicht werden muss. Dieser Artikel soll die Unterschiede zwischen den verschiedenen Lageplänen aufzeigen und wann diese erforderlich sind.
Welche Unterlagen für einen Bauantrag einzureichen sind, finden Sie in der BauVerfV.
Flurkartenauszug
Der aktuelle Auszug aus der Flurkarte muss das Grundstück und die benachbarten Grundstücke im Umkreis von mindestens 50 m darstellen. Der Auszug ist mit dem Namen der Bauherrin oder des Bauherrn, der Bezeichnung des Bauvorhabens und dem Datum des Bauantrags oder der Unterlagen nach § 62 Abs. 3 Satz 2 und § 63 Abs. 3 Satz 1 der Bauordnung für Berlin zu beschriften.
Gem. § 1 Abs. 6 BauVerfV soll die Bauaufsichtsbehörde auf Bauvorlagen verzichten, wenn diese zur Beurteilung des Bauvorhabens nicht erforderlich sind. Um das Bauvorhaben in seinem Umfeld zu verorten, gehört aber zu fast jedem Bauanatrag ein Flurkartenauszug dazu.
Einen Flurkartenauszug erhalten Sie beim Vermessungsamt Friedrichshain-Kreuzberg.
Amtlicher Lageplan
Der amtliche Lageplan darf nur von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erstellt werden. Hier finden Sie alle in Berlin und Brandenburg zugelassenen ÖbVIs.
Der Lageplan ist auf der Grundlage der Flurkarte zu erstellen. Dabei ist ein Maßstab von 1:200 zu verwenden. Ein anderer Maßstab ist zu wählen, wenn dies für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist.
Bei Änderungen baulicher Anlagen, bei denen Außenwände und Dächer sowie die Nutzung nicht verändert werden, ist der amtliche Lageplan nicht erforderlich.
Architektenlageplan
Der Architektenlageplan ist, im Gegensatz zum Flurkartenauszug oder dem amtlichen Lageplan, nicht in der BauVerfV benannt. Es besteht daher keine Verpflichtung zur Einreichung eines Architektenlageplans.
Die Einreichung eines Architektenlageplans macht in solchen Fällen Sinn, wenn weitere Inhalte dargestellt werden sollen, die nicht bereits im amtlichen Lageplan oder dem Flurkartenauszug dargestellt sind.
Dies könnten z.B. Detailangaben zur Außenanlagenplanung sein, die Darstellung einer Spielplatzplanung, der Biotopflächenfaktor oder Materialangaben der Außengestaltung.