Geschossflächenzahl

Begriff

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist eine Angabe zur baulichen Ausnutzung eines Grundstückes. Die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche entfallen. Mit Hilfe der Angabe einer Geschossflächenzahl wird in der Regel das Maß der baulichen Nutzung in einem Bebauungsplan festgesetzt.

Beispiel

Die Geschossflächenzahl beträgt bei einem Gebäude mit einer angenommenen Geschossfläche von 2.500 m² und einer angenommenen Grundstücksfläche von 1.000 m²

GFZ = Geschossfläche / Grundstücksfläche
GFZ = 2.500 m² / 1.000 m² = 2,5.

Das Grundstück wäre somit mit 2,5 m² Geschossfläche je 1 m² Grundstücksfläche bebaut.

Quelle

Der Begriff Geschossflächenzahl im planungsrechtlichen Sinne wird im § 20 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) beschrieben.