AKS Online

Mit Hilfe des automatisierten Abrufverfahrens AKS Online können die in der Immobilienbewertung tätigen Sachverständigen online Auskünfte aus der Kaufpreissammlung im Sinne des § 195 Absatz 3 Baugesetzbuch einholen.

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Änderung des Benutzerhandbuches zur AKS Online

Zum 01.01.2025 erfolgte in der AKS Berlin eine Umstellung in der Auswertung: Gemäß der ImmoWertV werden ab dem 1.1.2025 in der AKS Berlin die veröffentlichten Baupreisindizes des Statistischen Bundesamtes bei der Sachwertermittlung im Rahmen der Kauffallauswertung verwendet. Vor dem 1.1.2025 wurden die Baupreisindizes des Statistischen Landesamtes herangezogen.

+++Meldung+++

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Hinweis

Während des planmäßigen Wartungsfensters, jeweils Mittwochs zwischen 18:00 und 22:00 Uhr, ist damit zu rechnen, dass AKS Online zeitweilig nicht erreichbar ist.

Weitere Informationen zur AKS Online

Hier finden Sie, welche Nutzergruppen zugriffsberechtigt sind und wie der Zugang beantragt werden kann, erfahren Sie unter den Informationen zur AKS Online Weitere Informationen

Anträge

Hier finden Sie die Anträge, die für die Auskünfte bei der Geschäftsstelle benötigt werden. Weitere Informationen

Blockdaten

Hilfreiche Zusatzinformationen zur Identifizierung der statistischen Blöcke bei der Recherche in der AKS Online. Weitere Informationen