Barrierefreiheitserklärung für GAA Online

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen - Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin -

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.berlin.de/gutachterausschuss.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 10.01.2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere: Beschriftungen

  • Beschreibung: Einige Beschriftungen von Schaltern entsprechend nicht der eigentlichen Funktion.
  • Maßnahmen: Beschriftungen werden spezifiziert.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Ausgewählte Seite nicht ausgezeichnet

  • Beschreibung: Aria-Attribut für ausgewählte Seite nicht vorhanden.
  • Maßnahmen: Aria-Attribut wird ergänzt.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Deaktivierte Elemente

  • Beschreibung: Deaktivierte Elemente sind teilweise nicht ausgezeichnet.
  • Maßnahmen: Deaktivierte Elemente werden ausgezeichnet.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Grafiken und Bedienelemente

  • Beschreibung: Einige Logos und Bedienelemente werden nicht kontrastreich dargestellt, wenn die Farbe im Browser angepasst wird.
  • Maßnahmen: Anpassung der Logos und Bedienelemente.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Kontaktspalte/Seitenspalte

  • Beschreibung: Die Seiten können Seitenspalten enthalten, die beim Einsatz von Tastatur-Navigation erst nach dem Inhalt der Hauptspalte erreicht werden. Damit erscheinen sie bei Tastatur-Navigation in anderer Reihenfolge als optisch.
  • Maßnahmen: Die Seitenspalten werden entfernt.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: PDF-Dokumente, die komplexe fachliche Inhalte vermitteln.

  • Beschreibung: GAA Online bietet über PDF-Dokumente Fachinformationen zum Berliner Immobilienmarkt und der Bewertung von Immobilien an. Die komplexen Inhalte lassen sich nur in einer Form darstellen, die derzeit nicht mit dem BITV konform sind, um sie den Nutzern verständlich vermitteln zu können. Hierzu zählen z. B. Übersichten, Tabellen und Baumanalysen. Die Inhalte entsprechen zumeist auch den Ergebnissen aus den Beratungen des Gutachterausschusses, die nicht verändert werden können.
  • Maßnahmen: Maßnahmen zur Herstellung einer BITV-Konformität werden derzeit untersucht.
  • Zeitplan: Es kann daher noch kein genauer Zeitplan vorgestellt werden.
  • Alternative: Als Alternative empfehlen wir daher zunächst die telefonische Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Unsere Mitarbeiter/innen werden Sie bei der Nutzung der Inhalte aus diesen PDF-Dokumenten unterstützen.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: Anke Mähnert
E-Mail: anke.maehnert@senstadt.berlin.de
Telefon: (030) 90139-5230

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit