In Berlin gilt seit dem 01.01.2023 eine Solarpflicht, um die Solarpotenziale auf den Dächern Berlins nutzbar zu machen und somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Der Anteil der Solaren Energie am Stromverbrauch soll so auf mindestens 25% gesteigert werden. Dabei sollen sowohl bestehende als auch neu hinzukommende Dachflächen genutzt werden. Dies wird für Eigentümer*innen von nicht öffentlichen Gebäuden über das Solargesetz Berlin geregelt. Auch öffentliche Gebäude des Landes Berlin werden ihren Beitrag leisten. Sie werden nach dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz behandelt und müssen entsprechend bis zum 31. Dezember 2024 auch im Gebäudebestand mit Solaranlagen ausgerüstet werden.
Ob Sie unter die Pflicht nach dem Solargesetz für Ihr Gebäude erfüllen müssen, können Sie hier überprüfen.