Den Gesetzestext, den Praxisleitfaden mit Erläuterungen zur Auslegung des Gesetzes sowie die Formulare finden Sie hier
Solargesetz Berlin
In Berlin gilt ab dem 1.1.2023 eine Solarpflicht. Ziel des Solargesetzes Berlin ist es, die Solarpotenziale auf den Dächern Berlins nutzbar zu machen und somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Die Senatsverwaltung erhofft sich außerdem die Stärkung grüner Wirtschaftszweige.
Erklärvideo zum Solargesetz Berlin

Formate: video/youtube
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Ansprechpartner/Ansprechpartnerin
Ulrich Seifert und Alev Vogt
Sprechzeiten:
Dienstag 9:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 16:30 Uhr