FAQ: Resilienz Kritischer Infrastrukturen in Berlin

Die Skyline und die Innenstadt von Berlin bei Sonnenaufgang

A. Grundlagen

  • Frage: Was sind Kritische Infrastrukturen?

    Antwort: Kritische Infrastrukturen sind Einrichtungen und Dienstleistungen, die für unser tägliches Leben unverzichtbar sind – etwa die Energie- und Wasserversorgung, das Gesundheitswesen, der Verkehr, Telekommunikation oder die Lebensmittelversorgung. Wenn sie ausfallen, wirkt sich das unmittelbar auf viele Lebensbereiche und die öffentliche Sicherheit aus.

  • Frage: Was bedeutet „Resilienz“ bei Kritischen Infrastrukturen?

    Antwort: Resilienz bedeutet in diesem Zusammenhang Widerstandsfähigkeit. Kritische Infrastrukturen sollen Störungen möglichst gut standhalten, Ausfälle rasch beheben und sich neuen Gefahren anpassen können, damit die Grundversorgung auch in außergewöhnlichen Situationen möglichst aufrechterhalten werden können.

  • Frage: Welche rechtlichen Vorgaben gelten für den Schutz Kritischer Infrastrukturen?

    Antwort: Der europäische und nationale Rechtsrahmen verpflichtet Betreiber zu umfangreicher Vorsorge und Sicherheit. Maßgebliche Grundlagen sind das KRITIS-Dachgesetz, das BSI-Gesetz (BSIG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie das Katastrophenschutzgesetz des Landes Berlin. Diese Regelwerke legen Pflichten zur Systemsicherheit, zur Risikoanalyse und zum Schutz kritischer Einrichtungen fest.

B. Risiken und Krisen

  • Frage: Welche Gefahren können Kritische Infrastrukturen bedrohen?

    Antwort: Mögliche Bedrohungen reichen von technischen Defekten und menschlichen Fehlern über Extremwetterereignisse und Cyberangriffe bis hin zu gezielten Sabotageakten. Die Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass trotz hoher technischer Standards und Sicherheitsmaßnahmen gezielte Angriffe nicht ausgeschlossen werden können. Die aus den Ereignissen gewonnen Erfahrung werden genutzt, um die bereits sehr hohen Sicherheitsstandards weiter zu verbessern.

  • Frage: Wie zuverlässig ist die Stromversorgung in Berlin?

    Antwort: Die Stromversorgung in Berlin ist sehr zuverlässig. Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Dauer von technisch bedingten Stromausfällen pro Kundin oder Kunde bei 8,7 Minuten und damit deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von 11,6 Minuten. Dieser Wert zeigt, dass Berlin zu den Städten mit besonders hoher Versorgungsqualität zählt.

  • Frage: Was wurde aus den jüngsten Stromausfällen in Berlin gelernt?

    Antwort: Die gezielten Beschädigungen von Strominfrastruktur – etwa der Brandanschlag auf zwei Hochspannungsmasten in Johannisthal im September 2025, durch den unter anderem der Technologiepark Adlershof über mehr als zwei Tage ohne Strom war, sowie der Anschlag, der zum Stromausfall im Bezirk Steglitz-Zehlendorf im Januar 2026 führte – haben gezeigt, dass auch ein grundsätzlich sehr zuverlässiges und robustes Netz durch Sabotage und andere Ereignisse erheblich beeinträchtigt werden kann. Das Ereignis in Johannisthal wurde detailliert ausgewertet; dabei wurden insbesondere Prävention, Krisenreaktion, technische Redundanzen, Kommunikation mit der Bevölkerung sowie die Zusammenarbeit zwischen Stromnetzbetreiber, Mobilfunknetzbetreibern, Fernwärmeversorgern, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Verwaltung genau analysiert. Der Stromausfall im Januar 2026 wird derzeit noch sorgfältig ausgewertet.

  • Frage: Kann es zu einem stadtweiten Stromausfall kommen?

    Antwort: Das Berliner Stromnetz ist gut geschützt und bereits heute eines der sichersten in Deutschland, was sich unter anderem an den sehr geringen Ausfallzeiten zeigt. Zudem ist das Berliner Stromnetz zu etwa 99 Prozent unterirdisch verlegt und großflächig redundant aufgebaut. Das bedeutet, dass Strom über mehrere Leitungswege verteilt werden kann. Dadurch wird das Risiko eines flächendeckenden Stromausfalls durch ein einzelnes Schadensereignis als sehr gering eingeschätzt. Zusätzlich wird ein solches Risiko durch die fortlaufende Weiterentwicklung verschiedenster technischer und organisatorischer Maßnahmen weiter minimiert.

  • Frage: Wie wirkt sich eine Störung der Wärmeversorgung aus?

    Antwort: Auch die Wärmeversorgung in Berlin – etwa durch Fernwärme oder zentrale Heizungsanlagen – kann in Ausnahmefällen gestört sein, zum Beispiel durch technische Defekte, Leitungsarbeiten oder bei größeren Stromausfällen. Betreiber von Wärmenetzen und Heizkraftwerken verfügen jedoch über Sicherheits- und Notfallkonzepte, um Ausfälle auf ein Minimum zu begrenzen und die Versorgung aufrecht zu erhalten bzw. schrittweise wiederherzustellen; in Gebäuden mit eigener Heizung hängt die Wärmeversorgung zudem von der Funktionsfähigkeit der jeweiligen Anlage ab, sodass regelmäßige Wartung und Vorsorge dort besonders wichtig sind.

    Da die überwiegende Zahl der Haushalte über ein Heizsystem mit einem Heizwasserkreislauf verfügt, über den die benötigte Wärmeenergie mit elektrischen Pumpen an die unterschiedlichen Räumlichkeiten verteilt wird, ist praktisch jeder Haushalt im Hinblick auf die Wärmeversorgung, unabhängig vom Wärmeerzeuger, stromabhängig. Dies gilt selbstverständlich auch für Heizsysteme, bei denen die Wärme mit fossilen Brennstoffen wie Öl, Gas oder Kohle erzeugt wird.

  • Frage: Was passiert mit Mobilfunk und Notruf bei Stromausfällen?

    Antwort: Bei einem kurzzeitigen Stromausfall oder Stromnetzschwankungen werden viele Mobilfunkstationen zunächst über eine Batteriepufferung betrieben, sodass der Netzbetrieb für diese kurze Zeitspanne aufrechterhalten werden kann, um Telefonate und insbesondere Notrufe zu ermöglichen. Je länger und je großflächiger der Stromausfall andauert, desto stärker können jedoch die generelle Verfügbarkeit der Mobilfunknetze oder die Netzkapazität eingeschränkt sein. Die Mobilfunknetzbetreiber sind dann bemüht, zumindest eine Grundversorgung mit Basisdiensten für die Teilnehmer im betroffenen Gebiet aufrecht zu erhalten. Daher wird empfohlen, die eigene Nutzung des Mobiltelefons auf wichtige Anrufe und Notrufe zu beschränken.

    Eine Grundversorgung bedeutet, dass insbesondere das Absetzen von Notrufen ermöglicht wird. Für das Absetzen von Notrufen besteht ein sogenanntes „Notruf-Roaming“ zwischen den vier Netzbetreibern in Deutschland. Der Notrufende kann also unabhängig von seinem Vertrag einen Notruf absetzen, sobald sein Endgerät Empfang von mindestens einem der vier Netze hat. Da das vom Endgerät empfangbare Signal schwächer als im Normalbetrieb sein kann, ist es häufig erforderlich ins Freie zu gehen oder zumindest das Fenster zu öffnen. Der Empfang innerhalb von Gebäuden kann nicht immer gewährleistet werden.

    WICHTIG: Unter Umständen wird auf mobilen Endgeräten weiterhin „Kein Empfang“ angezeigt. Bei der Anwahl des Notrufs wird der Anruf dennoch automatisch über ein verfügbares Mobilfunknetz (Basisnetz) aufgebaut.

  • Frage: Was passiert bei langanhaltenden Störungen?

    Antwort: Bei größeren und länger andauernden Störungen greifen abgestufte Krisenmechanismen. Netzbetreiber, Energieversorger, Katastrophenschutzbehörden und Einsatzkräfte wie Feuerwehr, Polizei und Technisches Hilfswerk arbeiten eng zusammen. Besonders wichtige Einrichtungen wie Krankenhäuser, Rettungsdienste und Sicherheitsbehörden werden vorrangig versorgt. Über Warn-Apps, Webseiten und Medien werden die Berlinerinnen und Berliner fortlaufend über die Lage und das richtige Verhalten informiert.

C. Was tut der Staat?

  • Frage: Was tut das Land Berlin für den Schutz Kritischer Infrastrukturen?

    Antwort: Das Land Berlin verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz der Krisen- und Notfallvorsorge. Ziel ist es, technische Sicherheit, organisatorische Vorsorge und politische Steuerung eng zu verzahnen. Der Schutz kritischer Infrastrukturen obliegt dabei grundsätzlich den jeweiligen Betreiberinnen und Betreibern. Er stellt aber auch eine gesamtstaatliche Aufgabe dar, zu deren Erfüllung Bund und Länder je nach Zuständigkeit eng mit diesen zusammenarbeiten, um die Versorgungssicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten. Aus diesem Grund arbeitet der Senat fortlaufend gemeinsam mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren und den Sicherheitsbehörden daran, etwaige Risiken bestmöglich zu minimieren.
    Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat der Schutz von Energie- und Telekommunikationsnetzen sowie anderer kritischer Infrastrukturen für die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe dabei oberste Priorität.

  • Frage: Welche Maßnahmen wurden zur Stärkung der Stromnetz-Resilienz schon umgesetzt?
    Antwort: Berlin hat bereits zentrale Maßnahmen umgesetzt, um das Stromsystem im Störungsfall schneller wiederherzustellen. Die Strom-Resilienz wird weiter gestärkt:
    • Die landeseigene Stromnetz Berlin GmbH hat vormals oberirdische Stromleitungen zu rund 99 Prozent unterirdisch verlegt und damit besonders verwundbare Stellen deutlich reduziert.
    • Im bestehenden Netz wird Georedundanz weiter gestärkt, also die Versorgung über mehrere örtlich unabhängige Versorgungsstränge, um den Ausfall einzelner Netzteile abfedern zu können.
    • Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber in Berlin haben eine abgestimmte, ganzheitliche Sicherheitsstrategie mit den Sicherheitsbehörden etabliert, die in regelmäßigen Abstimmungen weiterentwickelt wird.
    • In der Auswertung des Ereignisses in Johannisthal zeigte sich, dass Stromnetz Berlin, Polizei, Feuerwehr und das Technische Hilfswerk bereits sehr gut und aufeinander abgestimmt zusammengearbeitet haben und Material sowie Personal für eine schnelle Wiederversorgung bereitstanden.
  • Frage: Wie kann die Stromversorgung noch sicherer werden?

    Antwort: Nach dem Anschlag auf die Stromversorgung in Adlershof im September 2025 hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe das Thema Resilienz der Stromversorgung nochmals verstärkt in den Fokus genommen. In der Folge wurde ein Maßnahmenplan zur Stärkung des Berliner Stromnetzes erarbeitet und im Dezember 2025 dem Senat vorgestellt. Dieses Konzept umfasst unter anderem Krisen- und Kommunikationskonzepte, regelmäßige Übungen sowie Maßnahmen zur Sicherung der Infrastruktur. Der Maßnahmenplan baut auf einer Bestandsaufnahme bereits umgesetzter Schritte auf und zeigt auf, in welchen Bereichen Anstrengungen weiter intensiviert und Akteure – etwa Netzbetreiber, Behörden und Unternehmen – noch besser vernetzt werden können.

    Zusätzlich investiert Berlin jedes Jahr eine hohe Summe (2024: 367 Mio. €, 2025: über 450 Mio. €) in den Netzausbau sowie in die Digitalisierung und Sicherheit des Stromnetzes.

    Aus jedem Störereignis werden systematisch Lehren gezogen. Es erfolgt eine fortlaufende umfassende Auswertung, um bestehende Vorsorge-, Krisen- und Wiederanlaufkonzepte weiter zu verbessern und Berlin auch künftig bestmöglich auf außergewöhnliche Ausfalllagen vorzubereiten.

  • Frage: Wie arbeiten Behörden und KRITIS-Betreiber zusammen?

    Antwort: Die koordinierte Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern, Energieversorgern, Senatsverwaltungen und Sicherheitsbehörden ist Grundvoraussetzung für eine effektive Krisenvorsorge. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport koordiniert als zuständige Behörde die Katastrophenschutzbehörden und die sogenannten Blaulichtorganisationen. Sie vernetzt die Betreiber Kritischer Infrastrukturen sektorübergreifend und sorgt gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie relevanten Energieunternehmen für abgestimmte Abläufe in Krisensituationen.

  • Frage: Welche Rolle spielt die Energie- und Klimapolitik für die Resilienz?

    Antwort: Berlin setzt mit seiner Energie- und Klimapolitik auch auf mehr Resilienz der Infrastruktur. Der Ausbau dezentraler erneuerbarer Energieversorgung, die Modernisierung des Stromverteilnetzes und Investitionen in Speichertechnologien erhöhen nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die Krisenfestigkeit. Programme wie SolarPLUS fördern Photovoltaikanlagen mit Stromspeichern, einschließlich notstromfähiger Anlagen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf größeren Dachflächen, insbesondere an Gewerbestandorten.

  • Frage: Wie werden nichtstaatliche Akteure einbezogen?

    Antwort: Neben staatlichen Maßnahmen kommt der Eigenverantwortung von Unternehmen, nachgelagerten Netzbetreibern und Haushalten eine wichtige Rolle zu. Der Senat baut gemeinsam mit der landeseigenen Wista Management GmbH Angebote für Unternehmen an Gewerbestandorten aus und unterstützt sie bei Investitionen in lokale Energieerzeugungsanlagen, bei der Digitalisierung der Energieinfrastruktur, bei Schwachstellenanalysen von Gebäuden und IT-Systemen sowie bei der Erarbeitung von Notfallplänen. Ergänzend werden Beratungs- und Förderangebote für Notstromlösungen gestärkt, um Unternehmen und Haushalte über ihre Möglichkeiten zur Eigenvorsorge zu informieren.

D. Wie können Bürgerinnen und Bürger sich vorbereiten?

  • Frage: Wie kann ich mich auf Versorgungsausfälle vorbereiten?

    Antwort: Jede und jeder kann mit einfachen Maßnahmen die eigene Krisenfestigkeit erhöhen. Empfohlen werden zum Beispiel Vorräte an Trinkwasser und haltbaren Lebensmitteln für mehrere Tage, eine Taschenlampe, Batterien, ein batteriebetriebenes Radio (oder ein Kurbelradio) und geladene Powerbanks. Eine ausführliche Checkliste bietet der „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

    Ein paar einfache Schritte können Sicherheit geben – besonders, wenn Menschen auf Hilfsmittel oder Unterstützung angewiesen sind. Sie sollten einen Notfallausweis bereithalten, Kommunikationswege klären, wichtige Dinge griffbereit lagern und ihr Umfeld einbeziehen. So können sie sich individuell und ohne großen Aufwand vorbereiten.

    https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/So-koennen-Sie-sich-vorbereiten/so-koennen-sie-sich-vorbereiten_node.html

    Ein längerer Stromausfall bei Minusgraden kann unter Umständen auch Wasserleitungen beeinträchtigen. Über den Schutz von Wasserleitungen vor Frost informieren die Berliner Wasserbetriebe (BWB):
  • Frage: Wo finde ich offizielle Warnungen und aktuelle Informationen?
    Antwort: Offizielle Warnungen und Verhaltenshinweise erhalten Sie über:
    • Warn-Apps wie NINA oder KatWarn,
    • die Internetseiten von berlin.de, den Bezirken und der Berliner Feuerwehr,
    • Radio- und Fernsehsender, insbesondere den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), die im Krisenfall fortlaufend informieren.
  • Frage: Welche Notruf- und Störungsnummern sind wichtig?
    Antwort: Wichtig sind insbesondere:
    • Störungshotline Stromnetz Berlin: 0800 211 25 25
    • Störungsnummer Gas (NBB): 030 7872-72
    • Polizei: 110
    • Feuerwehr / Rettungsdienst: 112
  • Frage: Wie sollte ich mich bei einem Stromausfall verhalten?

    Antwort: Bewahren Sie Ruhe, nutzen Sie Kerzen oder Taschenlampen, schalten Sie nicht benötigte elektrische Geräte mit Akku aus und verfolgen Sie aktuelle Informationen über Radio oder, sofern möglich, Mobilfunk. Verwenden Sie Telefon und mobile Daten sparsam, damit die Netze nicht überlastet werden.

    Vor Wiederanlaufen der Stromversorgung sollten empfindliche Geräte und private Netzersatzanlagen, sofern vorhanden, vom Netz genommen werden, um keinen Schaden zu nehmen. Des Weiteren sollten nach der Wiederzuschaltung zunächst keine starken Stromverbraucher wie Waschmaschinen genutzt werden.

    Die SHK-Innung gibt zudem Hinweise zur sicheren Wiederinbetriebnahme von Heizungsanlagen nach einem länger andauernden Stromausfall, insbesondere bei winterlichen Temperaturen:

    https://www.shk-berlin.de/aktuelles/aktuelles-detail?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=488&cHash=1261925ea77e952e72fd8ea157761913

  • Frage: Wer zahlt für Schäden durch einen Stromausfall?

    Antwort: Stromausfälle können für Betroffene mit erheblichen Belastungen und möglichen Schäden verbunden sein. Die zuständigen Netzbetreiber arbeiten im Störungsfall mit hohem Einsatz daran, die Versorgung schnellstmöglich wiederherzustellen.

    Ob und wer für entstandene Schäden aufkommt, hängt davon ab, wer für den Stromausfall verantwortlich ist. Für Schäden, die durch Störungen aufgrund eines vorsätzlich durch Dritte verursachten Schadensereignisses entstehen, ist eine staatliche Entschädigung grundsätzlich nicht vorgesehen. Betroffene sollten daher prüfen, ob ihre privaten Versicherungen, etwa Hausrat- oder Betriebsunterbrechungsversicherungen, Leistungen abdecken. Stromnetz Berlin kann auf Wunsch eine Bestätigung über den Stromausfall für Versicherungszwecke ausstellen. Stromnetz Berlin gibt dazu auf ihrer Internetseite https://www.stromnetz.berlin/zahler/kundeninformationen/schadenersatz/ weitere Hinweise.

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe