Förderprogramm Ertüchtigung öffentlicher Gebäude für Solaranlagen (SolarReadiness)

Rotes Rathaus

Der Berliner Senat hat den Auftrag, bei der Nutzung der erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden und bei der energetischen Sanierung vorbildhaft voranzugehen (Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz – EWG Bln).

Eine wesentliche Herausforderung bei der Installation von Solaranlagen insbesondere auf öffentlichen Bestandsgebäuden ist die Vorbereitung des Daches – die Herstellung der SolarReadiness. Um die Bezirke bei den vorbereitenden Maßnahmen zu unterstützen stehen 4.000.000 Euro für vorbereitende Maßnahmen für die Errichtung von Solaranlagen zur Verfügung.

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Antragsberechtigte

  • Verantwortliche für alle öffentlichen Gebäude des Landes Berlin
  • Bezirke
  • Senatsverwaltungen

Verfahren

Die Mittel können im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung nach folgendem Verfahren abgerufen werden:
  • Projektantrag bei SenWiEnBe (Ausgabe der Mittel bis Ende 2025 möglich)
  • Prüfung des Antrags durch SenWiEnBe
  • Ausgabe der Mittel durch SenWiEnBe (der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung ist nicht notwendig)

Projektantrag

  • Antragsformular SolarReadiness

    PDF-Dokument (58.4 kB)

Der Antrag kann per Post oder E-Mail eingereicht werden.

Voraussetzungen für die Mittelausschüttung

  • Das Projekt muss auf einer öffentlichen Liegenschaft durchgeführt werden.
  • Voraussetzung für den Projektantrag ist eine Vorprüfung der Liegenschaft. Die Vorprüfung muss zu dem Ergebnis gekommen sein, dass die Errichtung einer Solaranlage auf der Liegenschaft grundsätzlich möglich ist, aber noch Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen sind.
  • Die Maßnahme zur Herstellung des SolarReadiness wird noch 2025 abgeschlossen und abrechnet.

Finanzierbare Maßnahmen

Die Mittel sollen dazu genutzt werden, Liegenschaften so vorzubereiten, dass eine Solaranlage errichtet werden kann. Zu diesen Maßnahmen zählen z.B.
  • Verstärkung/Sanierung/Umbau der Dachkonstruktion,
  • Blitzschutzanpassungen,
  • Erneuerung der Dachhaut und Dachabdichtung,
  • Vorbereitung von Kabeltrassen,
  • Gerüstkosten,
  • Herrichtung von Elektrounterstationen.

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Die obige Auflistung kann erweitert oder gekürzt werden. Bei jedem Antrag wird eine Einzelfallentscheidung getroffen, ob die Maßnahme der SolarReadiness zuzurechnen ist.

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Ansprechpartner

Kay Dröge