Klimaschutz und Klimaanpassung im Stadtentwicklungsamt

Das Stadtentwicklungsamt ist ein wesentlicher Faktor bei der Umsetzung von Klimaschutz und Klimaanpassung auf bezirklicher Ebene. Die Belange müssen konsequent in Prozesse integriert werden, um Klimaneutralität zu erreichen und Planungen sowie Bauweisen an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

Spätestens seit der Klimaschutznovelle des Jahres 2011 sind Klimaschutz- und Klimaanpassung als ausdrückliche Aufgabe der Bauleitplanung im § 1 Absatz 5 BauGB etabliert. Sie sollen dazu beitragen, die natürlichen Grundlagen zu schützen und die Belange des Klimas in der Stadtentwicklung zu fördern.

Aber auch in anderen Bereichen wie zum Beispiel dem Denkmalschutz oder der Städtebauförderung spielen Klimaschutz und Klimaanpassung eine entscheidende Rolle, wenn es um konkrete Maßnahmen oder um Abwägungsprozesse geht.

Außerdem muss das Stadtentwicklungsamt zur Umsetzung des bezirkseigenen Klimaschutz-, und Klimaanpassungkonzeptes
beitragen und arbeitet dafür eng mit der Organisationseinheit Klima zusammen, welche die Belange des Klimas ämterübergreifend betrachtet.

Fördermöglichkeiten

Externe Beratungsangebote

Beauftragte für Klimaschutz und Klimaanpassung im Stadtentwicklungsamt

Rika Huneke

Verkehrsanbindungen