Um die beiden Konzepte erarbeiten zu können, hat das Bezirksamt jeweils eine zweijährige Förderung zur Erstellung eines Klimaschutzkonzepts und zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts erfolgreich beantragt. Dadurch konnten zwei Klimaschutzmanagerinnen und eine Klimaanpassungsmanagerin eingestellt werden, die für die Erarbeitung der Konzepte zuständig sind und ihre Umsetzung begleiten werden.
Die Bezirksverwaltung ist in vielen klimarelevanten Bereichen von den Entscheidungen übergeordneter Verwaltungsebenen abhängig. Während einige Zuständigkeiten beim Bund liegen, fallen andere in den Kompetenzbereich der Länder (so z.B. für das übergeordnete Straßennetz, die Energiewirtschaft und die Abwasserwirtschaft). Die Bezirksverwaltung steht den Herausforderungen eines knappen Haushaltes, Personalengpässen sowie keiner eigenen Gesetzgebungskompetenz bei der Umsetzung der Klimawende gegenüber.
Für die Klimakonzepte wurden deshalb jeweils vier Handlungsfelder ausgewählt, in denen es einerseits großen Handlungsbedarf gibt und in denen der Bezirk andererseits auch über eigene Zuständigkeiten und Handlungsspielräume verfügt. Für jedes dieser Handlungsfelder wurde ein eigenes Teilkonzept erstellt.