Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus waren in Berlin gemäß der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung bis zum 07.08.2020 sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt untersagt sowie die Prostitutionsgewerbe geschlossen. Der Berliner Senat hat für die Zeit ab 08.08.2020 ein Stufenmodell verabschiedet, wie die Lockerungsmaßnahmen in der Erotikbranche gestaltet werden könnten.
- Das Hygienerahmenkonzept für Sexarbeitende im Land Berlin finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.