Vom BesD und dem Unternehmerverband Erotikgewerbe Deutschland (UEGD) wurden Hygienepläne an die Berliner Verwaltung geschickt. Die Ausarbeitung von Perspektiven über mögliche Lockerungsmaßnahmen unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften erfolgen durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Dabei soll sich an der Umsetzung von Regelungen in anderen Bundesländern und in Österreich und der Schweiz orientiert werden. Es wird die Erarbeitung eines Stufenplans, wie sie im UEGD-Hygienekonzept skizziert ist, angeregt, sodass beispielsweise Massagen bereits zeitnah wieder erlaubt werden könnten und bestehende Betriebsstätten ihr Angebot dementsprechend umstellen können.
Wichtig ist, dass die diverse und heterogene Erotikbranche nicht mit Branchen verglichen wird, bei denen die Bedingungen durchaus andere sind. Vor allem in den meist eher kleineren Betrieben in Berlin gibt es hauptsächlich Eins-zu-eins-Kontakte und keine größeren Ansammlungen von Personengruppen. Auch eine Kontaktnachverfolgung ist in vielen Bereichen der Sexarbeit unproblematisch möglich.
Die nächste Telefonkonferenz findet in zwei Wochen statt. In der Zwischenzeit können bestehende Fragen oder Unklarheiten, z.B. zur aktuell geltenden Rechtsverordnung oder den Soforthilfen, gern an die zuständigen Stellen in der Verwaltung geschickt werden.