Blücherstraße 31, 10961
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Bild: BAFK SGA
Blücherstraße
Erweiterung der Baumscheiben (2025), Entsiegelte Fläche: 1.200 m² Blücherstraße
Leider lassen die vielen bebauten und asphaltierten Flächen in Xhain kein Regenwasser durch. Einige dieser Flächen können jedoch entsiegelt und wasserdurchlässig gestaltet werden. Dazu gehören zum Beispiel Flächen im Straßenraum, auf Plätzen, auf Sportflächen oder in Innenhöfen. Es gibt vielfältige Formen, die entsiegelten Flächen zu gestalten, damit Wasser versickern und gespeichert werden kann wie die Berliner Regenwasseragentur zeigt.
Im Bezirk wurden bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt oder finden statt. So konnten im Jahr 2025 rund 3.800 m² und im Jahr 2024 knapp 2.300 m² entsiegelt werden. In 2023 wurden rund 4.000 m² entsiegelt und am Carl-Herz-Ufer und auf der Friedenstraße weitere 5.100 m² Fläche versickerungsfähiger umgestaltet. Weitere Informationen zu den einzelnen Projekten sind auf der Karte zu finden.
Es folgt eine Kartendarstellung. zur Teaserliste mit den enthaltenen Adressen unter der Karte springen
Entsiegelung wird mittlerweile bei vielen Projekten im öffentlichen Raum mitgedacht. Dazu gehört die Neugestaltung von Wegen in Grünanlagen, die Sanierung von Straßen und Gehwegen, die Umgestaltung von neu geschaffenen Fußgänger*innenzonen und bei der Einrichtung von Fahrradstraßen. Auch an der Umsetzung von Grünen Gullys wird im Bezirk gearbeitet. Einen Überblick über aktuell laufende Projekte finden sich auf der Webseite des Straßen- und Grünflächenamts.
Derzeit stehen dem Bezirk keine gesonderten Gelder zur Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zur Verfügung, die sich aus dem Klimaanpassungsgesetz ergeben.
Aktuell gibt es kein strukturiertes Beteiligungsverfahren für Entsiegelungsflächen. Wo möglich, wird bei aktuell geplanten Baumaßnahmen im Straßenland und in Grünflächen Entsiegelung mitgedacht.
Eine Kooperation bei Entsiegelungsprojekten, dazu gehört das Vergrößern von Baumscheiben, Entsiegeln von Gehwegunterstreifen oder Parkplätzen, ist aus rechtlichen, fachlichen, organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich. Für Baumaßnahmen im Straßenland müssen qualifizierte Fachfirmen beauftragt werden, denn die Umsetzung geht mit vielfältigen Fragen einher. Dazu gehören beispielsweise die Beprobung und Entsorgung belasteter Böden, die Lage und der korrekte Umgang mit möglichen Leitungsbeständen, der Umgang mit vorhandenen Baumwurzeln und Baumschutz, der Arbeitsschutz sowie die Verkehrssicherheit während der Bauzeit. Für all diese Themen sind vielfältige Vorgaben zu beachten. Daher können Straßenbaumaßnahmen nicht durch Bürger*innen eigenständig durchgeführt werden. Auch planerisch müssen Entsiegelungsmaßnahmen gut vorbereitet werden. Nur durch genaue Planung kann sichergestellt werden, dass eine Maßnahme keine negativen Auswirkungen auf Verkehrssicherheit oder Barrierefreiheit hat. Als Straßenbaulastträger muss das Straßen- und Grünflächenamt die entsprechenden Vorgaben und Regelungen beachten und deren Umsetzung sicherstellen. Dazu gehören beispielsweise das Berliner Straßengesetz, das Berliner Mobilitätsgesetz sowie die Ausführungsvorschriften für Geh- und Radwege. Zudem ist die öffentliche Verwaltung der gerechten Abwägung von Interessen verpflichtet, die im Straßenland aufeinandertreffen. Die hoheitliche Aufgabe der Abwägung kann nicht an Privatpersonen ausgelagert werden. Daher ist es Privatpersonen nicht gestattet, öffentliches Straßenland eigenständig zu entsiegeln. Hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage. Eine eigenständige Entsiegelung kann als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder als Sachbeschädigung gewertet und daher zur Anzeige gebracht werden.
Auf Initiative des Klimabeirats wurde geprüft, ob das niederländische Projekt „Tegelwippen“ auf den Bezirk übertragbar ist. Dies ist leider nicht der Fall, da die dort durchgeführten Entsiegelungsmaßnahmen überwiegend auf privaten Flächen stattfinden und nicht im öffentlichen Straßenland.
Wer auf privaten Flächen entsiegeln möchte, kann sich beim Programm „Grüne Höfe“ beraten lassen. Dort können auch Fördermittel für die Begrünung privater Hinterhöfe beantragt werden. Das Programm wird vom Umwelt- und Naturschutzamt betreut.
Bürger*innen, die sich bei der Pflege von Straßenbegleitgrün engagieren wollen, können Baumscheiben bepflanzen und pflegen oder eine Beetpatenschaft übernehmen. Detaillierte Informationen finden sich auf der Webseite Xhain Gärtnert sowie bei der Koordinierungsstelle Gemeinschaftliches Gärtnern. Weitere Möglichkeiten sich einzubringen für Klimaschutz und Klimaanpassung finden sich auf der Webseite des Klimateams.
Organisationseinheit Klima und Internationales
Klimaanpassungsmanagerin