Drucksache - DS/1102/V  

 
 
Betreff: Mieter*innen bei An- und Ummeldung im Bezirk über Mietpreisbremse informieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDstellv. Vorsteherin
Verfasser:Lupper, Hannah SophieSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.01.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit Vorberatung
21.02.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes)      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.02.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit Beratung ff
14.05.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes)      
27.08.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes)      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
25.09.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_über Mietpreisbremse informieren  
Anlage zur VzK DS/1102/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt Mieter*innen in Friedrichshain-Kreuzberg umfassend über mietpreisbegrenzende Instrumente wie die ab dem 01.01.2019 verschärfte Mietpreisbremse zu informieren.
Zu diesem Zweck soll Informationsmaterial über Instrumente, Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen im Bezirk erstellt und online sowie in Papierform zugänglich gemacht werden.
Personen, die sich im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg an- oder ummelden, sollen zu diesem Anlass beim Bürgeramt Informationsmaterial überreicht bekommen und zugleich auf die aktuelle Höhe des Mietspiegels an ihrem Wohnort hingewiesen werden.

 

Begründung:

 

r alle ab dem 01.01.2019 abgeschlossenen Mietverträge treten die Verschärfungen der sog. Mietpreisbremse in Kraft.

Um Mietbeträge zurückzufordern, die über der zulässigen Höhe von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, genügt nun eine einfache Rüge, um zu viel gezahlte Mietbeträge zurückzuverlangen.
Vermieter*innen müssen Mieter*innen zudem ab diesem Jahr vor Abschluss eines Mietvertrages unaufgefordert darüber informieren, ob sie sich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse berufen. Nur wenn die Vermieter*in diese Auskunft zutreffend erteilt, darf eine Miete verlangt werden, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % Miete übersteigt. Unterbleibt diese Auskunft, kann sie zwar nachgeholt werden, eine Berufung auf diese Ausnahme kann aber erst zwei Jahre nach Auskunftserteilung erfolgen und damit eine höhere Miete geltend gemacht werden.

Die Mietpreisbremse nimmt die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel als Berechnungsgrundlage. Je häufiger sie genutzt wird, desto effektiver wird ein Anstieg des Mietspiegels verhindert. Ihre möglichst intensive Nutzung ist daher nicht nur im Sinne der betroffenen Mieter*innen, sondern auch in dem der Allgemeinheit.

 

 

BVV 30.01.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit

 

 

SozBüDGes 21.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt Mieter*innen in Friedrichshain-Kreuzberg umfassend über mietpreisbegrenzende Instrumente wie die ab dem 01.01.2019 verschärfte Mietpreisbremse zu informieren.
Zu diesem Zweck soll Informationsmaterial über Instrumente, Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen im Bezirk erstellt und online sowie in Papierform zugänglich gemacht werden.
Personen, die sich im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg an- oder ummelden, sollen zu diesem Anlass beim Bürgeramt Informationsmaterial überreicht bekommen und zugleich auf die aktuelle Höhe des Mietspiegels an ihrem Wohnort hingewiesen werden.

 

 

BVV 27.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt Mieter*innen in Friedrichshain-Kreuzberg umfassend über mietpreisbegrenzende Instrumente wie die ab dem 01.01.2019 verschärfte Mietpreisbremse zu informieren.
Zu diesem Zweck soll Informationsmaterial über Instrumente, Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen im Bezirk erstellt und online sowie in Papierform zugänglich gemacht werden.
Personen, die sich im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg an- oder ummelden, sollen zu diesem Anlass beim Bürgeramt Informationsmaterial überreicht bekommen und zugleich auf die aktuelle Höhe des Mietspiegels an ihrem Wohnort hingewiesen werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 08.05.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit

 

 

SozBüDGes 27.08.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 25.09.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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