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Drucksache - DS/0547/IV
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Berliner Senat umgehend zu ersuchen, einen sofortigen Abschiebestopp für besonders schutzbedürftige Personen zu erlassen. Diese Regelung soll bis 31. März 2013 und jeden folgenden Winter vom 1. November bis 31. März des Folgejahres gelten. Angehörige diskriminierter Minderheiten wie z. B. Roma, Ashkali, Ägypter und Goranen in den Balkanstaaten sowie in anderen Regionen mit problematischen Witterungs- und Unterkunftsbedingungen bedürfen in besonderer Weise des Schutzes. Auch für die besonders schutzbedürftigen Personen gemäß Art. 17 der EU-Aufnahmerichtlinie, deren medizinische Versorgung im Herkunftsland nicht gesichert ist (Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere sowie Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, sowie Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben) müssen die Wintermonate als Abschiebehindernis gelten.
Die Abschiebung dermaßen schutzbedürftiger Personen lehnen wir entschieden ab. Ein erster Schritt zu einer humanitär begründeten Vermeidung von Härten stellt ein Winterabschiebestopp dar.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Berliner Senat umgehend zu ersuchen, einen sofortigen Abschiebestopp für besonders schutzbedürftige Personen zu erlassen. Diese Regelung soll bis 31. März 2013 und jeden folgenden Winter vom 1. November bis 31. März des Folgejahres gelten. Angehörige diskriminierter Minderheiten wie z. B. Roma, Ashkali, Ägypter und Goranen in den Balkanstaaten sowie in anderen Regionen mit problematischen Witterungs- und Unterkunftsbedingungen bedürfen in besonderer Weise des Schutzes. Auch für die besonders schutzbedürftigen Personen gemäß Art. 17 der EU-Aufnahmerichtlinie, deren medizinische Versorgung im Herkunftsland nicht gesichert ist (Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere sowie Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, sowie Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben) müssen die Wintermonate als Abschiebehindernis gelten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 23.10.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Integrationsausschuss - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit.
Int 21.11.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.11.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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