Störfallbetriebe im Ortsteil Kreuzberg

Hintergrund

Der Gesetzgeber hat für den Umgang mit sehr gefährlichen und gefährlichen Stoffen festgelegt, dass ab einer bestimmten Mengenschwelle diese Betriebsstandorte den Bestimmungen der Störfall-Verordnung (12.BImSchV) unterliegen.

Auf dieser Internetseite veröffentlicht das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamtes die Informationen der Immissionsschutzbehörde nach der 12.BImSchV.

Im Ortsteil Kreuzberg befindet sich 1 Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung:

Karl Kunze Trommelgalvanisierungen GmbH, Boppstr. 6

Die Firma Karl Kunze Trommelgalvanisierung GmbH unterliegt am Standort Boppstr. 6 der Störfall-Verordnung.

Da es sich um einen Betriebsbereich der “Unteren Klasse” handelt, der nicht unter die Bestimmungen für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fällt, handelt es sich um eine sogenannte “nicht genehmigungsbedürftige Anlage” im Sinne des BImSchG.

Für diesen Betriebsbereich zuständige Immissionsschutzbehörde ist das Umwelt- und Naturschutzamt.

Behördliche Veröffentlichungen nach Störfall-Verordnung

Die Immissionsschutzbehörden sind verpflichtet, die Öffentlichkeit zu unterrichten.

Die Information zu dem in unserem Zuständigkeitsbereich befindlichen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung finden Sie auf den nachfolgenden Internetseiten

Gesetze / Vorschriften

Kontakt zum Sachgebiet

E-Mail: Kontaktformular

  • Fax: (030) 90298-718511

Sachgebiet Verwaltung

Fachbereichsleitung
Frau Borde

Technische Bearbeitung

Herr Weis