Störfallbetriebe im Ortsteil Kreuzberg

Hintergrund

Der Gesetzgeber hat für den Umgang mit sehr gefährlichen und gefährlichen Stoffen festgelegt, dass ab einer bestimmten Mengenschwelle diese Betriebsstandorte den Bestimmungen der Störfall-Verordnung (12.BImSchV) unterliegen.

Auf dieser Internetseite veröffentlicht das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamtes die Informationen der Immissionsschutzbehörde nach der 12.BImSchV.

Im Ortsteil Kreuzberg befinden sich 2 Betriebsbereiche nach Störfall-Verordnung:

Karl Kunze Trommelgalvanisierungen GmbH, Boppstr. 6

Die Firma Karl Kunze Trommelgalvanisierung GmbH unterliegt am Standort Boppstr. 6 der Störfall-Verordnung.

Da es sich um einen Betriebsbereich der “Unteren Klasse” handelt, der nicht unter die Bestimmungen für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fällt, handelt es sich um eine sogenannte “nicht genehmigungsbedürftige Anlage” im Sinne des BImSchG.

Für diesen Betriebsbereich zuständige Immissionsschutzbehörde ist das Umwelt- und Naturschutzamt.

Oberflächentechnik Kläke GmbH, Köpenicker Str. 147

Die Firma Oberflächentechnik Kläke GmbH unterliegt am Standort Köpenicker Str. 147 der Störfall-Verordnung.

Da es sich um einen Betriebsbereich der “Unteren Klasse” handelt, der unter die Bestimmungen für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fällt, liegt die Zuständigkeit bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

Behördliche Veröffentlichungen nach Störfall-Verordnung

Die Immissionsschutzbehörden sind verpflichtet, die Öffentlichkeit zu unterrichten.

Die Informationen der in unserem Zuständigkeitsbereich befindlichen Betriebsbereiche nach Störfall-Verordnung finden Sie auf den nachfolgenden Internetseiten

Gesetze / Vorschriften