Der Gesetzgeber hat für den Umgang mit sehr gefährlichen und gefährlichen Stoffen festgelegt, dass ab einer bestimmten Mengenschwelle diese Betriebsstandorte den Bestimmungen der Störfall-Verordnung (12.BImSchV) unterliegen.
Auf dieser Internetseite veröffentlicht das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamtes die Informationen der Immissionsschutzbehörde nach der 12.BImSchV.
Im Ortsteil Kreuzberg befinden sich 2 Betriebsbereiche nach Störfall-Verordnung: