Störfallbetriebsbereich Boppstr. 6

Die Firma Karl Kunze Trommelgalvanisierungen GmbH unterliegt am Standort Boppstr. 6 der Störfall-Verordnung (12.BImSchV).

Da es sich um einen Betriebsbereich der “Unteren Klasse” handelt, der nicht unter die Bestimmungen für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fällt, handelt es sich um eine sogenannte “nicht genehmigungsbedürftige Anlage” im Sinne des BImSchG.

Für diesen Betriebsbereich zuständige Immissionsschutzbehörde ist das Umwelt- und Naturschutzamt.

Veröffentlichungen zu Inspektionen nach Störfall-Verordnung

Die Immissionsschutzbehörden sind verpflichtet, die Öffentlichkeit über Inspektionen nach Störfall-Verordnung zu unterrichten.

Der Überwachungsplan nach § 17 (1) 12.BImSchV (Stand 3.11.2019) sieht für diesen Betriebsbereich zukünftig eine wiederkehrende Inspektion innerhalb von 2 Jahren vor.

Folgende Inspektionstermine wurden durchgeführt:

04.05.2022 – 3. Folgeinspektion

05.11.2019 – 2. Folgeinspektion

05.11.2014 – 1. Folgeinspektion

07.10.2010 – Erstinspektion

Der Ergebnisbericht der letzten Inspektion kann bei der zuständigen Behörde – Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Umwelt- und Naturschutzamt, Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin – nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Behördliche Entscheidungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Die Immissionsschutzbehörden sind verpflichtet, Entscheidungen nach § 23a (2) BImSchG öffentlich zu machen.

Folgende Entscheidungen wurden getroffen:

- Entscheidung vom 18.09.2018

Die Entscheidung kann bei der zuständigen Behörde – Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Umwelt- und Naturschutzamt, Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin – nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Abstandsgebot nach § 50 BImSchG

Für den Betriebsbereich am Standort Boppstr. 6 wurde gutachterlich eine Bestimmung des “Angemessenen Abstands” durchgeführt.
Der “Angemessene Abstand” beträgt 60 m, ausgehend von der zentralen Abluftanlage auf dem Produktionsgebäude.

Für die Beurteilung der aus dem Abstandsgebot resultierenden Auswirkungen ist der Fachbereich Stadtplanung des Bezirksamts zuständig.

Gesetze / Vorschriften