Die Firma Karl Kunze Trommelgalvanisierungen GmbH unterliegt am Standort Boppstr. 6 der Störfall-Verordnung (12.BImSchV).
Da es sich um einen Betriebsbereich der “Unteren Klasse” handelt, der nicht unter die Bestimmungen für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fällt, handelt es sich um eine sogenannte “nicht genehmigungsbedürftige Anlage” im Sinne des BImSchG.
Für diesen Betriebsbereich zuständige Immissionsschutzbehörde ist das Umwelt- und Naturschutzamt.