Das Mobilitätsgesetz schreibt den Ausbau von sicherer Radverkehrsinfrastruktur vor. Dazu werden im gesamten Bezirk an den Hauptverkehrsstraßen Radwege verbreitert, neu gebaut und saniert. In den Nebenstraßen werden Fahrradstraßen errichtet. Die Besonderheit an Fahrradstraßen ist, dass der Radverkehr hier Vorrang hat. So wird ein sicherer Platz für Fahrradfahrer*innen geschaffen. Fahrradstraßen führen zu einer Beruhigung des motorisierten Verkehrs. Radfahrende können sich sicher gegenseitig überholen, ein größerer Abstand zu parkenden Fahrzeugen ist möglich und es entstehen weniger Konflikte mit zu Fuß Gehenden. Dafür ist wichtig, dass auf diesen Straßen auch der Durchgangsverkehr von Kraftfahrzeugen deutlich reduziert wird. Dafür werden Einbahnstraßen oder Modalfilter einrichtet. So tragen Fahrradstraßen maßgeblich zur Steigerung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen bei. Sie sind ein wesentlicher Baustein im Aufbau eines sicheren Radverkehrsnetzes.
Planungsgrundlagen
Den rechtlichen Rahmen für Radverkehrsprojekte in Berlin bietet das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE). Dort sind Vorgaben zur Förderung des Radverkehrs formuliert. Diese sind die Grundlage für Radverkehrsprojekte der Bezirke. Weitere Informationen zum Mobilitätsgesetz
Das Mobilitätsgesetz sieht unter anderem einen Radverkehrsplan vor. Dieser definiert Ziele, Schwerpunkte und Maßnahme für einen sicheren und attraktiven Radverkehr in der Stadt. Der Radverkehrsplan wurde unter Beteiligung vielfältiger Akteure erarbeitet. Weitere Informationen zum Radverkehrsplan
Das Radverkehrsnetz erstreckt sich über das gesamte Berliner Stadtgebiet und bildet die Grundlage für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in Berlin. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg stimmt gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Konkretisierung und Priorisierung der Radverkehrsprojekte ab. Vorrangig werden Straßen neugestaltet, die wichtige Verbindungsachsen darstellen und teilweise bislang gar keine Radinfrastruktur aufweisen oder die vorhandenen Wege in sehr schlechtem Zustand sind. Weitere Informationen zum Radverkehrsnetz
Für die Gestaltung von Fahrradstraßen hat das Land Berlin einen Leitfaden herausgegeben. Dieser dient neben der Ausführungsvorschrift für Geh- und Radwege als Grundlage für die genaue Planung von Fahrradstraßen. Weitere Informationen zum Leitfaden Fahrradstraßen
Aktuelle Projekte
Alexandrinenstraße
Im Straßenzug Brachvogelstraße / Alexandrinenstraße entsteht ab Sommer 2025 auf 1.200 Metern zwischen Blücherstraße und Oranienstraße eine Fahrradstraße mit der Zusatzregelung „Anlieger frei“. Diese ist Teil des Radvorrangnetzes und eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr in Kreuzberg. Durch entgegengesetzte Einbahnstraßen für den Kfz-Verkehr wird der Kfz-Durchgangsverkehr zwischen Blücherstraße und Gitschiner Straße verringert. Zwischen der Gitschiner Straße und der Ritterstraße wird es ebenfalls zur Verkehrsberuhigung eine Einbahnstraßenregelung geben. Dadurch wird es in den Wohnstraßen insgesamt ruhiger und sicherer.
Gärtnerstraße
Voraussichtlich ab 2025 startet die Verlängerung der Fahrradstraße in der Gärtnerstraße zwischen Wühlischstraße und Boxhagener Straße. Ein genauer Baustart steht derzeit noch nicht fest.