Fahrradstraße Palisadenstraße – Weidenweg – Rigaer Straße

Fahrradstraße
  • Warum wurden die Straßen in eine Fahrradstraße umgewandelt?

    Im Zuge der Umsetzung des Mobilitätsgesetzes sollen die Radverkehrsstrukturen weiter ausgebaut werden. Zu diesem Zweck werden an viel befahrenen Streckenabschnitten im gesamten Bezirk die Radwege verbreitert oder Fahrradstraßen errichtet.

    Grundlage für die Einrichtung der Fahrradstraße ist der bezirkliche Radverkehrsplan, der im Februar 2018 durch die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen wurde. Die Maßnahmen dieses Plans setzen wir sukzessive um.

    Weitere Informationen finden Sie hier: Drucksache: DS/0607/V (Seite 8, Punkt 34):

    https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=8408

    Fahrradstraßen sind ein geeignetes Mittel, die Verkehrsstrukturen nachhaltig weiterzuentwickeln, um eine klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Sie tragen außerdem maßgeblich zur Steigerung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen bei.

    Fahrradstraßen führen zu einer Beruhigung des motorisierten Verkehrs. Radfahrende können sich sicher gegenseitig überholen, ein größerer Abstand zu parkenden Fahrzeugen ist möglich und es entstehen weniger Konflikte mit zu Fuß Gehenden. Auch zur Schulwegsicherung für Radfahrende sind Fahrradstraßen unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls eine geeignete Maßnahme.

    Damit das Fahrrad als Verkehrsmittel attraktiver wird, sind wir nicht nur bestrebt, die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, sondern auch den Radverkehr durch geeignete Hauptverbindungen zu bündeln. Der Weidenweg ist hier ein wesentlicher Bestandteil der gesamtbezirklichen Lösung.

    Daher wurde die Umsetzung von Fahrradstraßen als eine kostengünstige und schnell realisierbare Maßnahme ausgewählt. In den meisten Fällen lassen sich Fahrradstraßen mit einfachen Mitteln bei vergleichsweise geringem Kostenaufwand in kurzer Zeit umsetzen.

  • Warum wurde eine Fahrradstraße geschaffen, wenn die Radwege in der parallel verlaufenden Frankfurter Allee/Karl-Marx-Allee ausgebaut werden?

    Der Radverkehr nimmt in Friedrichshain-Kreuzberg stetig zu. Dieser Entwicklung muss auch in der Infrastruktur Rechnung getragen und mehr Platz für Fahrräder geschaffen werden. Der Komfort und die Sicherheit für Radfahrer*innen sollen auch in Nebenstraßen gesteigert werden.

    In Fahrradstraßen hat der Radverkehr gegenüber dem Kfz-Verkehr Vorrang und es wird ein sicherer Platz für Fahrradfahrer*innen geschaffen. Die Strecke kann als Alternative zur Frankfurter Allee/Karl-Marx-Allee bei der Ost-West Durchquerung in Friedrichshain dienen und bietet zudem einen Anschluss nach Prenzlauer Berg und Mitte. Zudem kann eine Fahrradstraße den motorisierten Durchgangsverkehr vermindern, was zu mehr Lebensqualität in den Wohnquartieren führt.

  • Wie wird die Maßnahme finanziert?

    Die Mittel kommen aus dem Topf „Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs“ von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

  • Warum wurde der Weidenweg in eine Einbahnstraße umgewandelt?

    Der Weidenweg wird im Zuge der Verstetigung der Fahrradstraße zu einer Einbahnstraße. Die Einführung der Einbahnstraßenregelung ist notwendig, da viele Verkehrsteilnehmer*innen sich nicht an das Durchfahrtsverbot in der eingerichteten Fahrradstraße halten.

    Grundsatz der Straßenverkehrsordnung ist es, Fahrradstraßen vom Kfz-Verkehr freizuhalten. Die Einbahnstraßenregelung ist daher ein Kompromiss, der die Bedürfnisse der Anlieger*innen berücksichtigt.

    Auszug aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO):

    Zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße
    1. Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.
    2. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).
  • Welche Verkehrsregeln gelten in einer Fahrradstraße?

    Auszug aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1):

    1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
    2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
    3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
    4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
  • Was bedeutet „Anlieger frei“?

    Grundlage für die Beschilderung und Verkehrsregelung der Fahrradstraßen in Berlin ist der „Leitfaden für die Umsetzung von Fahrradstraßen“. Demnach sind Fahrradstraßen grundsätzlich mit dem Zusatzzeichen Z 1020-30 (Anlieger frei) auszuschildern, um Anlieger*innen das Befahren der Fahrradstraße mit einem Kfz zu ermöglichen. Im Allgemeinen gilt, dass auf Fahrradstraßen so wenig Kraftverkehr wie möglich stattfinden soll, um sicherzustellen, dass der Radverkehr insgesamt die vorherrschende Verkehrsart bleibt. Ziel der Regelung „Anlieger frei“ sowie weitere begleitende Maßnahmen wie gegenläufige Einbahnstraßen ist es, den Durchgangsverkehr, der oft als sogenannter Schleichverkehr auftritt, zu unterbinden.

    Der Begriff „Anlieger“ ist in der StVO nicht wörtlich definiert. Laut Rechtsprechung werden darunter alle Verkehrsteilnehmer*innen verstanden, die Grundstückseigentümer*innen oder Bewohner*innen einer Straße sind oder Personen, die mit diesen in Beziehung treten wollen. Dementsprechend gelten Personen, die in der betreffenden Straße wohnen, arbeiten, geschäftlich tätig oder Besucher*innen sind, als „Anlieger“.

    Dies betrifft nach Rechtsprechung auch auf andere Weise nicht zugängliche Grundstücke oder auf ihnen errichtete Anlagen (vgl. Beschluss des BGH vom 09.07.1965). Demnach werden nach Ansicht des Bezirksamts auch Anlieger*innen der Auerstraße von der Regelung umfasst, die aufgrund der dort geltenden Einbahnstraße deren Grundstücke nur über den Weidenweg erreichen. Anlagen wie Parkplätze, deren Zufahrt sich an der Auerstraße oder am Weidenweg befinden, sind ebenfalls von der Ausnahmeregelung erfasst.

    Anlieger*in ist eine Person nicht, wenn diese die Straße nur passieren möchte, um zu einer anderen nahegelegenen Straße zu gelangen, oder die Strecke abzukürzen. Die Durchfahrt ist dann ausdrücklich nicht gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

  • Gehöre ich als Anwohner*in auch zu den „Anliegern“?

    Ja, Anwohner*innen zählen auch darunter.

  • Wie erreiche ich die Auerstraße?

    Anlieger*innen der Auerstraße, die von Süd nach Nord eine Einbahnstraße ist, sind berechtigt, die Fahrradstraße zwischen Friedenstraße und Auerstraße zu befahren, da dies die einzige Möglichkeit ist die Auerstraße zu erreichen.

  • Wie erreiche ich die Löwestraße und die Richard-Sorge-Straße?

    Anlieger*innen der Löwestraße und der Richard-Sorge-Straße sind nicht berechtigt, die Fahrradstraße zu nutzen. Diese Straßen erreichen sie über die Mühsamstraße und Straßmannstraße.

  • Wie erreiche ich die Ludwig-Pick-Straße?

    Anlieger*innen der Ludwig-Pick-Straße sind berechtigt, die Fahrradstraße im Weidenweg zu befahren. Die Ludwig-Pick-Straße wird über die Richard-Sorge-Straße und den Weidenweg (Richtung Ost) erreicht. Ebenfalls sind Anlieger*innen mit Kfz berechtigt, die Ludwig-Pick-Straße über den Weidenweg und den Bersarinplatz zu verlassen.

  • Sind weitere Maßnahmen geplant, um den unerlaubten Durchfahrtsverkehr weiter einzuschränken?

    Weitere bauliche Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.

    Maßnahmen zur Einhaltung der Verkehrsregeln wie Geschwindigkeitskontrollen und die Kontrolle des Durchfahrtsverbots erfolgen durch die zuständige Polizeidirektion.

    Es ist davon auszugehen, dass sich das Verkehrsverhalten nach einer gewissen Umstellungsphase einspielt und sich die Verkehrsteilnehmer*innen hoffentlich zeitnah an die geltenden Zufahrtsregeln im Kiez halten. Das Bezirksamt wird die umgesetzten Maßnahmen kontinuierlich auswerten und die Erfahrungen in weitere Planungen einfließen lassen.

  • Wo werden neue Querungsmöglichkeiten geschaffen?

    Die Kreuzung Palisadenstraße/Platz der Vereinten Nationen/ Weydemeyerstraße wird umgebaut. Hier werden in den Einmündungen Palisadenstraße und Weydemeyerstraße neue Gehwegvorstreckungen gebaut, die die Verkehrssituation für die Fußgänger*innen verbessern.

    In der Palisadenstraße und im Weidenweg werden neue Querungshilfen geschaffen, die durch Baken und Fahrradbügel geschützt werden:

    1. Auerstraße / Weidenweg
    2. Hausnummer 5 / Rosengarten
    3. Hausnummer 15 / Rosengarten
    4. Löwestraße / Weidenweg (2 Stk.)
    5. Richard-Sorge-Straße / Weidenweg
    6. Eckertstraße / Weidenweg
  • Wird es Fahrradabstellmöglichkeiten geben?

    Es werden Fahrradbügel auf Fahrbahnniveau in Kombination mit Querungshilfen eingebaut. Künftig können nach Bedarf Fahrradbügel auch im Gehwegbereich ergänzt werden.

Aushänge Weidenweg - Palisadenstraße - Rigaer Straße

  • Aushang Weidenweg

    PDF-Dokument (360.1 kB)

  • Aushang Palisadenstraße

    PDF-Dokument (192.8 kB)

  • Aushang Rigaer Straße

    PDF-Dokument (240.5 kB)