Änderungen zum 1. Januar 2026: Mindestlohn und Minijobs – Informationen und Beratungsangebot durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Pressemitteilung Nr. 403 vom 30.12.2025

Im Januar 2026 erhöht sich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Arbeitsstunde, ab Januar 2027 dann auf 14,60 Euro Euro brutto pro Arbeitsstunde. Entsprechend steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze für sogenannte Mini-Jobs auf künftig 603 Euro brutto (ab Januar 2027 auf 633 Euro).

Anlässlich dessen aktualisiert die Beauftragte für Gute Arbeit im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg das bezirkliche Beratungsangebot zu Mindestlohn und Arbeitsrecht im Minijob: Informationen zum Minijob hier.

Der Flyer steht in neun Sprachen zum Download bereit: in Deutsch / Englisch / Türkisch / Arabisch / Rumänisch / Polnisch / Russisch / Ukrainisch / Vietnamesisch

Die für Arbeit zuständige Stadträtin und stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Regine Sommer-Wetter weist auf die Erfolgsgeschichte des Mindestlohns hin: „Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte. Er hat Millionen Beschäftigten zu einem höheren Einkommen verholfen. Jedoch: auch mit der Erhöhung im Januar ist der Mindestlohn immer noch zu niedrig und gleicht den Kaufkraftverlust durch Inflation nicht aus. Der Prämisse `gutes Geld für Gute Arbeit’ wird dieser Mindestlohn nicht gerecht.“

Die Beauftragte für Gute Arbeit ist Ansprechpartnerin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und empfiehlt: „Bitte überprüfen Sie Ihre Lohnabrechnung und machen Sie Ihre Ansprüche geltend. Bei Fragen zum Beschäftigungsverhältnis, zur Entlohnung, zu Arbeitsbedingungen oder zur Mitbestimmung am Arbeitsplatz sind Sie bei mir richtig.“

Ansprechpartnerin
Romana Wittmer
Beauftragte für Gute Arbeit
Telefon: (030) 90298 4819
E-Mail: gute-arbeit@ba-fk.berlin.de