Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Variante 1: Ausschilderung als Fahrradstraße
Variante 2: Ausschilderung mit der entsprechenden Beschilderung Europaradweg
Die Verkehrsverwaltung erarbeitet derzeit ein Konzept für eine einprägsame Beschilderung der einzelnen Routen. Hier werden die Endziele und wichtige örtliche Teilziele "bezeichnet Die Routenschilder sollen der bundesweiten Typenbeschilderung angeglichen und schrittweise mit dem Ausbau der Routen angebracht werden. Mit der kompletten Beschilderung wird der Umfang des Hauptroutennetzes für den Fahrradfahrer sichtbar. (Beschilderungsplan siehe Anlage 2)
Variante 3: Einrichtung eines Radfahr-/Angebotsstreifen
Der Angebotsstreifen würde sich aufgrund der besonderen Verkehrssituation in den genannten Straßen und ihrer Fahrbahnbreite in der Fahrbahnmitte befinden. Dieser ist kein Sonderweg nach Zeichen 237StVO (Radfahrer) und wird bei starkem Anwohnerparkverkehr angewendet Es sind hier das Halten und das Befahren des Angebotsstreifens durch den KfZ-Verkehr möglich. Voraussetzung sind jedoch hierbei, dass in jedem Fall mindestens ein verbleibender Fahrstreifen pro Richtung für den Kfz- Verkehr.
Durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde wird die Variante 2 favorisiert
Die Ausschilderung als Fahrradstraße wird aus den bereits vorgetragenen und vorliegenden
Gründen abgelehnt (siehe Anlage 1). Der Angebotsstreifen kann nicht realisiert werden, da die vorgegebene Fahrbahnbreite diese Variante nicht zulässt und somit je Richtung für den Kfz-Verkehr eine Spur frei bleibt.
Nach Vorlage des zu erarbeitenden Verkehrskonzeptes wird in der Aßmannstraße/ Rahnsdorfer Straße die entsprechende Beschilderung mit den nichtamtlichen Zeichen durch den Straßenbaulastträger (Tiefbauamt) vorgenommen.