Drucksache - V/1326
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bestehende benutzungspflichtige Radwege auf die gesetzlichen Standards und gute Benutzbarkeit hin zu überprüfen. Bei Radwegen, die den gesetzlichen Standards nicht entsprechen oder wegen ihrer Oberflächenbeschaffenheit oder anderer Tatsachen keine gefahrlose Benutzbarkeit aufweisen, sollte unverzüglich die Gefährdung abgestellt werden.
Begründung: Radfahrer sind neben den Fußgängern im Straßenverkehr den stärksten Gefahren ausgesetzt. Zur Benutzung von Radwegen sollte ihnen deshalb eine möglichst gefahrenfreie Zone überlassen werden.
Häufige Gefahrenstellen sind: - nicht erforderliche Breite - fehlende Sicherheitsstreifen - defekter Fahrbahnbelag - durch Sträucher zugewachsen und schlecht einsehbar - ordnungswidrig auf dem Radweg abgestellte Kraftfahrzeuge - konfliktträchtig mit Fußgängern besonders an den Straßenbahnhaltestellen.
Beispiele für Gefahrenstellen: - Radweg Gehsener Straße - Radweg Köpenicker Landstraße. |
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