Auszug - Flächen für Graffiti  

 
 
40. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 10.7
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 23.06.2005 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1270 Flächen für Graffiti
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PDSUmGr
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

Herr Dr

Herr Dr. Studemund begründet die BE <034>: Der Antrag war zu direkt und wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Graffiti als Kunst kann sehr schön aussehen, nicht aber die Schmierereien. An welchen Flächen im Bezirk wäre das überhaupt möglich? Das müsste dann schon ganz konkret sein, aber so pauschal zu sagen, kümmert euch mal, das geht nicht. Der Antrag war nicht schlüssig gestellt.

Aussprache:

Herr Wohlfeil: Reicht den Ursprungsantrag als ÄA ein. Der Antrag trägt nicht die Überschrift Prävention von Graffiti-Schmierereien, sondern der PDS-Fraktion geht es dabei um die Förderung junger Kunst. Sinn des Antrages war kein Zugeständnis an die Szene, sondern eine künstlerische Aufwertung des öffentlichen Raums zu erreichen. Man hat dabei an nüchterne Außenwände, z.B. Plattenbauten aus DDR-Zeiten gedacht. Wenn der Bezirk Flächen zur Verfügung stellt, verhindert er zumindest an der Wand Schmiererei durch Dritte, denn die Arbeit anderer wird in der Szene respektiert. Morgen werden z.B. die Ergebnisse eines Graffiti-Workshops in der Galerie 17 in der Edisonstr. ausgestellt. Es ist gelungen, einen Hauseigentümer in Oberschöneweide zu überzeugen, eine Wand zur Verfügung zu stellen. Der Bezirk sollte nicht dahinter zurück bleiben.               Frau Meißner: Ist für Graffiti-Kunst absolut zu haben und das muss auch unterstützt werden. Der Antrag aber lautete anders. Wenn das BA Flächen zur Verfügung stellen soll, dann muss der zuständige BzStR im Ausschuss mitwirken, daher auch die Überweisung in den A.f.UmGr. Wie sie gehört hat, war die Auskunft von Herrn Schneider, dass keine Flächen vorhanden sind. Daher muss der Antrag abgelehnt werden.                 Herr Scholz: Im Ortsteil Rahnsdorf ist die Akzeptanz für Graffiti-Kunst nach offizieller Zulassung der “Mansarde” (Klinkerbau) als Sprayerfläche nicht gerade gestiegen. Das heißt aber nicht, dass es an anderer Stelle nicht noch solche Kunst-Flächen für Graffiti gibt. Ist bekannt, ob ein Künstler für eine ganz bestimmte Fläche einen Antrag gestellt hat und dieser aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt wurde? Wenn noch nie solche Anträge an das BA gestellt wurden, dann würden Eulen nach Athen getragen werden, da man ja nicht weiß, ob es eine grundsätzliche Abwehrhaltung des BA gibt. Es gibt sicher auch den einen oder anderen privaten Investor, der mit so etwas einverstanden wäre.              

Herr Nowarra: GO-Antrag, Abschluss der Debatte. Herr Welters: Dagegen.

Abstimmung: Mit Mehrheit abgelehnt.

BzStR Schneider: Manche Anträge sollten mit dem Anhängsel “Machbarkeit” versehen sein. Er hat sich bereits mehrmals zu diesem Problem geäußert. Die Jugendverwaltung selbst führt durchaus solche Projekte durch (betreut durch JFE z.B. Ortolfstr.). Es gibt auch solche Projekte in Eigenregie von Schulen. Für die eigentlichen Verwaltungsgebäude (Klinkerbau oder andere), wo Steuermittel in die Instandsetzung geflossen sind und wo Denkmalschutz dran hängt, ist er nicht bereit, diese mit so einem Kunstwerk überziehen zu lassen (Beispiel Rathaus Köpenick oder Giebelwand Papageienschule). Von der auch befragten Sportverwaltung gab es ein klares Nein. Es sind ja schon einige Dinge da (Spielplätze Oberschöneweide), und es ist ein harter Kampf, diese in diesem Zustand zu erhalten. Die Schwierigkeit in diesem Antrag stellt für ihn auch die Betreuung solcher Flächen dar. Und eine solche zu jeder Zeit für jedermann frei gegebene Fläche fällt ihm nicht ein. Wie mit so etwas umgegangen wird, zeigt auch der Spielplatz Altstadt (ehemaliges Graffiti-Projekt). Es gibt nach wie vor das Angebot Revierstützpunkt Grüne Trift, wenn sich jemand zur Betreuung bereit findet. Dafür wird aber der Antrag nicht benötigt. Gute Arbeit macht auch Outreach in Altglienicke. Das BA hat das Problem erkannt, kann damit umgehen und er hält den Antrag für verzichtbar.     Herr Welters: Ist selbst für Backsteingotik und diese sollte als historische Form des Bauens erhalten bleiben. Mit dem Antrag war nicht nur beabsichtigt, eine Fläche zu finden, sondern auch eine Atmosphäre zu diskutieren, die Graffitikunst auch als ein Instrument von Stadtkultur begreift. Verweist auf Mauer am Mellowpark, die für Graffiti hervorragend geeignet wäre, die aber mit Plakaten voll beklebt ist. Das ist ebenso ein Schandfleck wie ein Take. Es geht darum, ein Angebot an junge Menschen zu machen, um sie in die Gesellschaft zu integrieren und sie ernst zu nehmen, nachdem man hier zweimal darüber diskutiert hat, mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen dagegen vorzugehen. Graffiti ist ein Stück Lebenskunst (Beispiel Lissabon).                  Herr Retzlaff: Es gibt einen entscheidenden Grundfehler, es wird nicht unterschieden zwischen den Leuten, die Graffiti-Kunst betreiben wollen, und denen, die mittels Takes ihre Reviere abstecken. Und die bekommt man auf öffentlichen Flächen nicht auseinander gehalten. Die Graffiti-Künstler respektieren untereinander, was sie tun, die anderen Gangs respektieren rein gar nichts, sie zerstören nur. Es gibt eine Fülle von legalen Projekten und diese werden von Jugendlichen auch sehr lebhaft genutzt. Wie sollen aber die fern gehalten werden, die den illegalen Kick möchten? An diese kommt man nicht ran und insofern ist der Antrag überhaupt nicht hilfreich.                  BzStR Schneider: Es geht nicht um Takes, es geht um Graffiti und dieses ist eine bewundernswerte Kunst. Es gibt junge Künstler, die sich damit durchaus ihren Lebensunterhalt verdienen. Vielleicht hört man sich in dieser Diskussion nicht richtig zu bzw. misstraut sich. Die Bereitschaft, diese jungen Künstler zu unterstützen, ist im BA durchaus vorhanden und von daher läuft der Antrag ins Leere. Wie damit umgegangen wird, ist Sache der BVV. Man muss aber eine klare Argumentation führen und kann nicht Flächen, über die das BA überhaupt nicht verfügen kann, in die Debatte einfügen (z.B. Mauer am Mellowpark). Mit solchen Eigentümern zu reden, wäre ein anderer Antrag. Er hatte bisher den Eindruck, dass es um Liegenschaften der öffentlichen Verwaltung geht.

Abstimmung ÄA (Ursprungsantrag): Mit Mehrheit abgelehnt.

Abstimmung BE: Mit Mehrheit angenommen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Antrag:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Stadtbild gut sichtbare Flächen für Graffiti zur Verfügung zu stellen. Die Auswahl und die Betreuung der Flächen sollte mit Jugendfreizeiteinrichtungen abgestimmt werden.

 

wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:Mehrheit.dagegen:einige.


 
 

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