Auszug - Behindertengerechtes Alt-Köpenick
Herr Franzke begründet die BE: Der Antrag wurde im Ausschuss gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Behindertenbeirates diskutiert, verändert und einstimmig der BVV zur Annahme empfohlen. Aussprache: Herr Scholz: Die Fraktion wird dem Antrag natürlich zustimmen, auch wenn sie sich gewünscht hätte, dass der Antrag noch etwas weiter gegangen wäre. Wie aus dem Antrag ersichtlich ist, wird eben doch nicht alles gemacht, wie es im Gesetz steht. Woran lag es nun wirklich, dass es beim Bau der Fußgängerzone zu Einschränkungen für mobilitätsbehinderte Menschen gekommen ist, am Denkmalschutz doch bestimmt nicht? Die Behindertenbeauftragte hatte rechtzeitig bestimmte Dinge angemahnt. Das kostet jetzt mehr Geld als wenn man es gleich getan hätte. BzStR Dr. Schmitz: Natürlich passiert es, dass eine fertige Straße wieder aufgegraben wird, zumeist liegt es dann an den Leitungsbetrieben. Nach seinen Unterlagen ist an der Gehwegüberfahrt zum Luisenhain nichts angefasst worden, es war der alte Bauzustand. Wenn jetzt zugunsten der Behinderten etwas geändert wird, ist es das erste Mal. Wenn aus dem Großsteinpflaster etwas anderes gemacht wird, so war das keine Forderung des Denkmalschutzes. Wo etwas zum zweiten Mal angefasst werden muss, das ist der Einstiegspunkt für den Bus. Das ist auch verantwortbar. Herr Scholz: Der Gehweg am Luisenhain ist in den letzten Jahren zwei Mal angefasst worden. Ihm ist bekannt, dass zu konkreten Baumaßnahmen Stellungnahmen seitens des Denkmalschutzes und der Behindertenbeauftragten erfolgen. Und er lässt sich gern vom Gegenteil überzeugen, wenn man ihm negative Stellungnahmen zeigen kann. Die Aussagen über Schuld oder Nichtschuld sind nicht belegbar. Abstimmung: Einstimmig angenommen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, die nach dem Bau der Fußgängerzone in der Köpenicker Altstadt entstandenen Einschränkungen für mobilitätsbehinderte Menschen durch geeignete bauliche Maßnahmen zu kompensieren. Insbesondere sollten in den Plan der Umbaumaßnahmen aufgenommen und kurzfristig umgesetzt werden:
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmig.
Realisierung: (siehe Mitteilungen des Vorstehers (MdV) und sofern eingestellt in den Anlagen zur Drucksache) 11.01.06 1. ZB V-49 lfd. Nr. 2752 27.04.11 2. ZB VI-53 lfd. Nr. 4521
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