a.
Hat das
Bezirksamt eine Baugenehmigung erteilt, in der – anders als im
vereinbarten Gutachterverfahren für den hinteren Geländeteil in Richtung
Oderberger Straße vorgesehen – keine drei- bis fünfgeschossige in einer
lockeren Bebauung mit Remisen sondern eine fünf- bis siebengeschossige Bauweise
in einem kompakten Querriegel genehmigt wurde?
b.
Was hat das
Bezirksamt unternommen, um den Investor an die Ergebnisse des
Gutachterverfahrens zu binden?
c.
Warum hat das
Bezirksamt entgegen den Empfehlungen des Sanierungsbeauftragen keinen
Bebauungsplan für die betroffene Fläche aufgestellt und auch gegenüber der BVV
den Eindruck vermittelt, dass keine Aufstellung notwendig sei, weil man das
Ergebnis des Gutachterverfahrens auch anders sicher könne.
d.
Hat das
Bezirksamt vor kurzem eine Überprüfung des Baustandes und der Einhaltung der
Baugenehmigung durchgeführt? Zu welchem Ergebnis ist das Bezirksamt gekommen?
e.
Geht das
Bezirksamt nach den Veränderungen an der Baukubatur davon aus, dass das
Sanierungsziel „Gebäudekonfiguration gemäß dem Ergebnis des
Gutachterverfahrens“ noch eingehalten wird? Wenn ja, wie lautet dafür die
Begründung?
f.
Was hat das
Bezirksamt unternommen, um die Herstellung einer an die Schwedter Straße
angebundenen, öffentlich zugänglichen und nutzbaren Grünfläche angemessen,
d. h. i. d. R. im Grundbuch, abzusichern?
g.
Teilt das
Bezirksamt den Eindruck, dass durch tätiges Verwaltungshandeln der Sinn des
BVV-Beschlusses V-1346 in sein Gegenteil verkehrt wurde?
h.
Wie erklärt das
Bezirksamt, das dem Eingreifen der BVV durch tätiges Verhaltungshandeln
widersprochen wurde und wird, während dem Anliegen des Bezirksamtes, eine § 34
Genehmigung ohne Beteiligung der BVV und der Öffentlichkeit, entsprochen wurde?