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Drucksache - VI-0810
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .07.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand
der Vorlage Umwandlung der Robert-Havemann-Oberschule Achillesstr. 79 in 13125 Berlin zu einem Gymnasium2.
Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: I.
Die
Robert-Havemann-Oberschule, Achillesstr. 79, 13125 Berlin, wird aufsteigend ab
dem Schuljahr 2010/11 in ein Gymnasium
umgewandelt 3. Begründung Seit der Einrichtung des Schuljahres 2007/08
ist ersichtlich, dass sich im Raum Karow/Buch wieder ein Bedarf an
Gymnasiumsplätzen ergibt, der durch die bestehenden Gymnasien im Bezirk Pankow
nicht gedeckt werden kann. Diese Entwicklung hat sich zusätzlich durch ein
geändertes Anmeldeverhalten der Eltern beschleunigt. Insofern ist es
erforderlich, bereits zum Schuljahr 2009/10 drei gymnasiale Klassen (Abitur
nach 12 Jahren) parallel zu den Gesamtschulklassen aufzunehmen.
Weiterhin
entsteht Handlungsbedarf durch die geplanten Änderungen der Schulstruktur in
der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2010/11. Die Umwandlung sowohl der
Hufeland-Oberschule, Karower Chaussee 97, 13125 Berlin, als auch der
Robert-Havemann-Oberschule in Sekundarschulen hätte dazu geführt, dass es im
Raum Karow / Buch zu einer Überkapazität und über den ganzen Bezirk betrachtet
zu einer sehr ungleichmäßigen Verteilung der Schulart Sekundarschule gekommen
wäre. Eine
Verschmelzung beider Schulen hätte erfahrungsgemäß zu einer längeren Findungsphase
geführt, die die bundesweit ausgezeichnete hohe Qualität der
Hufeland-Oberschule und die in den letzten Jahren erfolgte konzeptionelle
Weiterentwicklung und Qualifizierung der Robert-Havemann-Oberschule in Frage
gestellt hätte. Auch der dann notwendig gewordene Prozess des Neuaufbaus eines
Gymnasiums hätte vorhandene Kompetenzen negiert und eine Periode der
Unsicherheit mit sich gebracht. Insofern
liegt es nahe, die vorhandenen Kompetenzen zu nutzen und jede der beiden
Schulen auf ihren derzeitigen guten Grundlagen weiter zu entwickeln. Derzeit
bekommen rund 52 % aller Abgänger der 6. Klassen der Grundschule eine
Empfehlung für die Schulart Gymnasium. Hinzu kommen die Schüler/innen, die die
Grundschule bereits nach der 4. Klasse verlassen. Selbst wenn es auf Grund der
Veränderung der Zulassungsbedingungen zur Schulart Gymnasium zu einem leichten
Rückgang kommen sollte, wird dennoch ein erhöhter Bedarf an Gymnasialplätzen
abzudecken sein, der auch durch die Umwandlung der Robert-Havemann-Oberschule in
ein Gymnasium mittelfristig nicht gesichert ist. (s. Entwurf des
Schulentwicklungsplanes Oberschulen Stand 15.06.2009 in der Anlage 1). Der Ausschuss für Schule und Sport hat sich mit der Angelegenheit in seiner Sitzung am 17.02.2009 befasst. Der Bezirksschulbeirat wurde am 23.02.2009 gehört. Die Schulkonferenz wurde am 18.03.2009 gehört. Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde. 4.
Rechtsgrundlage § 76 Abs.
3, § 109 Abs. 3 , § 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG § 36 Abs.
2b, Abs. 3 BezVG 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine 6. Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung
8. Kinder- und Familienverträglichkeit Die
Eröffnung eines Gymnasiums in Karow kommt den Schüler/innenn in der Region
Karow/Buch entgegen; lange Wegezeiten können entfallen. Die gleichmäßigere
Verteilung der Schulplätze an Gymnasien im Bezirk Pankow bringt daher eine
bessere Gerechtigkeit. Matthias
Köhne Lioba
Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für |
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