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Drucksache - VI-0718
siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin
2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-0718 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Straßenertüchtigung
für den Kiez-Bus Blankenburg Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 24. Tagung der BVV am 13.05.2009
angenommenen Antrages – Drucksache VI-0718: „Das
Bezirksamt wird beauftragt, die im Planungsprozess ermittelten
Straßenabschnitte und –kreuzungen entlang der geplanten Linienführung des
Kiez-Busses Blankenburg für diesen Zweck schwerpunktmäßig mit Mitteln aus dem
baulichen Straßenunterhalt zu ertüchtigen, sowie die Haltestellen
herzurichten.“ wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die für die Einrichtung einer Kiez-Buslinie im Ortsteil Blankenburg notwendige Straßenertüchtigung erfordert auf der Grundlage der Festlegungen aus der Probebefahrung nach derzeitiger Schätzung, neben nicht vorhandenen Projektierungskapazitäten, einen finanziellen Aufwand in Höhe von ca. 270.000, ‑ EURO. Dabei sind Kosten für die ggf. notwendige LSA – Erweiterung und für Angleichungsarbeiten von Einrichtungen der BWB derzeitig noch nicht abschätzbar. Die Aufstellung der erforderlichen Wartehallen wäre über die BVG zu finanzieren. Es war zu überlegen, wie die Arbeiten zur Ertüchtigung der Strecke zu finanzieren sind. Bemühungen zur Finanzierung über diverse Sonderprogramme haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Daher musste abgewogen werden, ob dem Ersuchen der BVV gefolgt werden könnte. Die im Bezirkshaushaltsplan im Kapitel 4212, Titel 52101 – Unterhaltung des Straßenlands – eingestellten Mittel dienen der umfassenden Straßenunterhaltung und Straßeninstandsetzung aller Straßenbestandteile im Gesamtbezirk. Seit Jahren ist für das gesamte Land Berlin und somit auch für den Bezirk Pankow eine besorgniserregende Vernachlässigung der Bauunterhaltung der Straßen festzustellen. Dieses wurde bereits mehrfach im Abgeordnetenhaus thematisiert. - 2 - Auch der Rechnungshof von Berlin hat in seinem Jahresbericht 2005 die klare Erwartung formuliert, dass der Senat und die Bezirksämter den Unterhaltungsrückstand nicht weiter anwachsen lassen und zu einer bedarfsgerechten Bauunterhaltung von Straße zurückkehren. Für den Bezirk Pankow stellt sich die Situation derzeitig wie folgt dar: Der Rückstand der Bauunterhaltung von Straßen – nachstehend dargestellt als Differenz zwischen dem nach einem Bemessungsmodell der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ermittelten Finanzbedarf (verminderter Modellbedarf) und den Haushaltsansätzen (incl. pauschaler Minderausgaben vergangener Jahre) – beträgt nur für den Zeitraum 2001 – 2009 insgesamt rd. 44,7 Mio. EURO. Trotz der ab dem Jahr 2008 erhöhten Unterhaltungsansätze besteht derzeitig allein für das Jahr 2009 immer noch eine Unterfinanzierung in Höhe von 4,076 Mio. EURO (Modellbedarf rd. 7,75 Mio. ./. Haushaltsansatz 3,674 Mio. EURO). Somit muss derzeitig - wie auch vermutlich in Zukunft - von einer nicht bedarfsgerechten Finanzierung der Unterhaltung des Straßenlandes im Bezirk Pankow ausgegangen werden. Dies heißt für den Straßenbaulastträger, dass hier nur Maßnahmen zur Gewährleistung der gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrssicherungspflicht (Beseitigung akuter Gefahrenstellen) realisierbar sind. Das Land Berlin hat diese Aufgaben im Berliner Straßengesetz und der dazu erlassenen Ausführungsvorschrift – AV Straßenüberwachung – als Pflicht des öffentlichen Rechts festgeschrieben und somit rechtlich geregelt. Dieses in Verbindung mit der vorstehend dargestellten dauerhaften Unterfinanzierung setzt dem Straßenbaulastträger enge Grenzen. Es muss also leider festgestellt werden, dass die Finanzierung der hier notwendigen Bauleistungen über den Unterhaltungstitel nicht abgesichert werden kann. Für das Jahr 2009 steht zusätzlich auch die verhängte vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB dem entgegen, so dass nur die Bereitstellung finanzieller Mittel in den Haushaltsjahren 2010 ff. in Frage kämen. Das Bezirksamt hat sich auf Grund dieser Gemengelage erneut an die BVG gewandt mit der Bitte, u. U. die Kosten für die Ertüchtigung der Strecke – oder wesentliche Teile davon – selbst zu übernehmen. Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. Damit ist der Gegenstand des Ersuchens – die Finanzierung der Streckenertüchtigung - allerdings nicht beendet und wird vom Bezirksamt weiter verfolgt. Haushaltsmäßige Auswirkungenkeine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Öffentliche Ordnung |
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