Drucksache - VI-0811  

 
 
Betreff: Übertragung der Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Schulangelegenheiten für das Abendgymnasium Prenzlauer Berg (03A04), Pasteurstraße 7-11, 10407 Berlin zum 01.01.2010 auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung zum Zwecke der Verlagerung des Standorts der Schule in die Driesener Straße 22, 10439 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.07.2009 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Drs. 811, Vorlage zur Beschlussfassung, 26. BVV am 15.07.09

Siehe Anlage

 

 

Siehe Anlage

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                .07.2009

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Übertragung der Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Schulangelegenheiten für das Abendgymnasium Prenzlauer Berg (03A04), Pasteurstraße 7-11, 10407 Berlin zum 01.01.2010 auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung zum Zwecke der Verlagerung des Standorts der Schule in die Driesener Straße 22, 10439 Berlin.

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Schulangelegenheiten für das Abendgymnasium Prenzlauer Berg (03A04), Pasteurstraße 7-11, 10407 Berlin wird zum Zwecke der Verlagerung des Standorts der Schule in die Driesener Straße 22, 10439 Berlin, zum 01.01.2010 auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung übertragen.

 

 

3.   Begründung

 

3.1.           Situation

 

Das Abendgymnasium Prenzlauer Berg - eines von zwei Berliner Abendgymnasien – ist im Gebäude des ehemaligen Pasteurgymnasiums untergebracht.


Derzeit teilt das Abendgymnasium sein Gebäude in der Pasteurstraße 7 bis 11 in 10407 Berlin mit der Kurt-Schwitters-Oberschule, die dorthin während planmäßiger Sanierungsmaßnahmen im Stammgebäude Bötzowstr. 11, 10407 Berlin ausgelagert ist. Gemäß „Maßnahmeplan zur Sicherstellung der Versorgung mit Grundschulplätzen ab 2010 für die Regionen 1-3 der bezirklichen Schulentwicklungsplanung 2008, Fortschreibung Grundschulen“  - Drucksache der BVV Nr. VI-0603 28.01.2009 - soll das Gebäude nach der Zwischennutzung planmäßig zu einem Grundschulstandort umgewidmet werden. Daraus leitet sich die Notwendigkeit, den Standort für das Abendgymnasium zu verlagern, ab.

Das Abendgymnasium genießt momentan noch den Standortvorteil, sich im Sanierungsgebiet Bötzowviertel zu befinden. Infolge der Attraktivität des Stadtviertels Prenzlauer Berg werden neben Bewerber/innen aus den umliegenden Bezirken Interessenten aus ganz Deutschland angezogen. Die Suche nach einem neuen Standort für diese Erwachsenenbildungseinrichtung war aus Imagegründen von dem Gedanken geprägt, ihre Existenz innerhalb des Bezirksterritoriums abzusichern und zudem wegen ihrer überregionalen Bedeutung eine zentrale und kundenfreundliche Lage zu gewährleisten.

 

Dieser Anspruch konnte mit den im Bezirk vorhandenen Gebäudekapazitäten an Oberschulen nicht gewährleistet werden, da diese mit einer ständig steigenden Schülerzahl konfrontiert sind und entweder selbst bis an ihre Kapazitätsgrenzen ausgelastet sind oder in absehbarer Zeit werden.

 

3.2.           Entscheidungsalternativen

 

3.2.1.     Anmietung eines Gebäudes

 

Die Anmietung eines geeigneten Gebäudes würde erhebliche Mehrkosten für den Bezirk verursachen und bedürfte angesichts der im Bezirk geltenden vorläufigen Haushaltswirtschaft wegen der anzubringenden Verpflichtungsermächtigung der Zustimmung des Hauptausschusses. Diese Variante scheidet somit allein aus haushaltsrechtlicher Sicht aus.

 

3.2.2.  Schließung des Gymnasiums

 

Eine weitere – in bildungspolitischer Hinsicht und aus Imagegründen nicht zu vertretende - Variante wäre die Schließung des bewährten und bei Abiturienten beliebten Gymnasiums. Zudem wäre in Zeiten der Wirtschaftskrise die Schließung einer Staatlichen Einrichtung des Zweiten Bildungsweges, die Erwachsenen ermöglicht, sich beruflich oder/und persönlich neu zu orientieren und weiter zu entwickeln, unvertretbar.

 

3.2.3.     Übertragung der Verantwortung für die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Schulangelegenheiten an die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung

 

Mit dem Ziel, für das Abendgymnasium einen Standort zu finden, der dennoch den genannten Kriterien entspricht, suchte der Bezirk Kontakt zur Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Diese unterbreitete dem Abendgymnasium verschiedene Standortangebote. Im Ergebnis der Prüfung wurde die Ansiedlung der Einrichtung im Gebäude des zentralverwalteten Oberstufenzentrums (OSZ), Driesener Straße 22 in 10439 Berlin, sowohl vom Abendgymnasium, von der für Schule zuständigen Senatsverwaltung und auch vom Bezirk als besonders geeignet betrachtet. Der Standort ist zudem zentral und verkehrsgünstig gelegen.

 

Das OSZ steht der Nutzung der Räume durch das Abendgymnasium positiv gegenüber. Neben der örtlichen Präferenz beabsichtigen beide Schulen, miteinander zu kooperieren. Darüber hinaus sind in Umsetzung der Schulstrukturreform Kooperationsmodelle in Zusammenarbeit mit Sekundarschulen in Vorbereitung.

 

Sowohl die zuständige Senatsverwaltung als auch der Bezirk sehen eine auf Dauer angelegte gemeinsame Wahrnehmung der äußeren Schulangelegenheiten, insbesondere die Verwaltung und Bewirtschaftung eines Gebäudes, die Investitionsplanung, die bauliche Unterhaltung, die Vergabe von Dienstleistungen für Hausreinigung, Schneebeseitigung oder Transporte, die produktgenaue Erfassung von Infrastrukturkosten usw. aus Transparenzgründen und wegen des Verwaltungsaufwands (Überschneidung von Aufgaben) nicht als optimal an.

 

Im Ergebnis fand in gemeinsamen Gesprächen bei allen Beteiligten der Gedanke Zustimmung, die Wahrnehmung der Verwaltung und Unterhaltung aller äußeren Schulangelegenheiten der für Schule zuständigen Senatsverwaltung zu übertragen.

 

Der Standort des Oberstufenzentrums Driesener Straße 22 wird derzeit in Verantwortung der Senatsverwaltung mit Hilfe von Mitteln aus dem Konjunkturprogramm II ausgebaut. Hierdurch werden die erforderlichen zusätzlichen Kapazitäten geschaffen, um an diesem Standort das Abendgymnasium unterbringen zu können. Da der Abschluss der Bauarbeiten nicht datumsgenau zu fixieren ist, wurde die Übernahme der Trägerschaft für den Jahreswechsel 2009/2010 vereinbart.

 

3.2.4. Gremienbeteiligung

 

Der Bezirksschulbeirat wurde am 16.März 2009 gehört. Er stimmte dem Umzug des Abendgymnasiums in die Driesener Straße und der Veränderung  der Schulträgerschaft zum 01.01.2010 einstimmig zu.

 

Der Ausschuss für Schule und Sport hat sich am 17.03.2009 mit der Angelegenheit befasst.

 

Die Schulkonferenz wurde am 24. Juni 2009 gehört und fasste folgenden Beschluss:

 

Das Abendgymnasium Prenzlauer Berg (03A04) ist damit einverstanden, dass die Verwaltung der Schule durch den Bezirk Pankow mit Ablauf des 31.12.2009 endet und ab dem 01.01.2010 durch die Zentralverwaltung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ersetzt wird, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:

 

  • Das Gebäude des Abendgymnasiums wird zukünftig das Schulhaus in der Driesener Straße 22 sein.

  • Das Abendgymnasium bleibt als eigenständige Schule erhalten.
    • Es wird nicht Abteilung eines OSZ werden.
    • Es wird nicht mit einer Schule des zweiten Bildungswegs zusammengelegt.
    • Es wird nicht geschlossen.

  • Der Umzug ist nicht an den 01.01.2010 gebunden und wird im gegenseitigen Einvernehmen terminiert.
    • Insbesondere ist der Umzug im Schuljahr 2009/10 ausgeschlossen.
    • Im Schuljahr 2010/11 wäre noch eine gemeinsame Nutzung des Schulhauses in der Pasteurstr. mit der zukünftig dort eingerichteten Grundschule möglich.
    • Spätestens ab dem Schuljahr 2011/12 soll der Umzug abgeschlossen sein.

  • Das Abendgymnasium wird im Zuge der Sanierung des Gebäudes in der Driesener Straße an dessen Gestaltung beteiligt und kann Vorschläge für bauliche Veränderungen und Ausstattungen unterbreiten.

 

Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung hat von ihrer im § 40 Abs. 6 Nr. 1 Schulgesetz geregelten Ermächtigung, Näheres insbesondere für die Einrichtung und Veränderung von Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs durch Rechtsverordnung zu regeln, keinen Gebrauch gemacht. Insofern leitet sich aus dem Schulgesetz keine konkrete Rechtsgrundlage für einen Wechsel der Trägerschaft für das Abendgymnasium ab. Die Senatsverwaltung beabsichtigt jedoch, das Abendgymnasium als zentralverwaltete Schule in das Schulgesetz aufzunehmen.

 

Die Übertragung der Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Schulangelegenheiten auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung ist keine Übertragung auf einen anderen Träger im Sinne des § 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG, denn Schulträger ist und bleibt gemäß § 6 Abs. 2 Schulgesetz das Land Berlin. Dennoch bedarf es einer Entscheidung durch die BVV, da die Übertragung die Beendigung der Zuständigkeit des Bezirks für die Schule bedeutet und damit als Auflösung einer bezirklichen Einrichtung im Sinne der zitierten Bestimmung anzusehen ist.

 

 

4.   Rechtsgrundlage

 

§ 6 Abs. 2, § 76 Abs. 3,  § 109 Abs. 1 und 3, § 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG,

§ 36 Abs. 2b, Abs. 3 BezVG

§ 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG

 

 

5.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

·        Einsparung einer Stelle (0,75) Schulsekretärin Vgr. VII/VIb

 

mit folgenden finanziellen Auswirkungen:

 

 

Anzahl

Gruppe

2010

2011

Schulsekretärin

0,75

VII /VIb

28 440 

28 440 

 

 

6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine  

 

 

 

 

 

7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                             Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                   Bezirksstadträtin für
                                                                        Gesundheit, Soziales, Schule und Sport

 

 

 
 

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