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Drucksache - VI-0811
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .07.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand
der Vorlage Übertragung der Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Schulangelegenheiten für das Abendgymnasium Prenzlauer Berg (03A04), Pasteurstraße 7-11, 10407 Berlin zum 01.01.2010 auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung zum Zwecke der Verlagerung des Standorts der Schule in die Driesener Straße 22, 10439 Berlin. 2.
Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Schulangelegenheiten für das Abendgymnasium Prenzlauer Berg (03A04), Pasteurstraße 7-11, 10407 Berlin wird zum Zwecke der Verlagerung des Standorts der Schule in die Driesener Straße 22, 10439 Berlin, zum 01.01.2010 auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung übertragen. 3. Begründung 3.1.
Situation Das Abendgymnasium Prenzlauer Berg - eines von zwei Berliner Abendgymnasien – ist im Gebäude des ehemaligen Pasteurgymnasiums untergebracht.
Dieser Anspruch konnte mit den im
Bezirk vorhandenen Gebäudekapazitäten an Oberschulen nicht gewährleistet
werden, da diese mit einer ständig steigenden Schülerzahl konfrontiert sind und
entweder selbst bis an ihre Kapazitätsgrenzen ausgelastet sind oder in
absehbarer Zeit werden. 3.2.
Entscheidungsalternativen 3.2.1.
Anmietung eines Gebäudes Die Anmietung eines geeigneten Gebäudes würde erhebliche Mehrkosten für den Bezirk verursachen und bedürfte angesichts der im Bezirk geltenden vorläufigen Haushaltswirtschaft wegen der anzubringenden Verpflichtungsermächtigung der Zustimmung des Hauptausschusses. Diese Variante scheidet somit allein aus haushaltsrechtlicher Sicht aus. 3.2.2. Schließung des Gymnasiums Eine weitere – in bildungspolitischer Hinsicht und aus Imagegründen nicht zu vertretende - Variante wäre die Schließung des bewährten und bei Abiturienten beliebten Gymnasiums. Zudem wäre in Zeiten der Wirtschaftskrise die Schließung einer Staatlichen Einrichtung des Zweiten Bildungsweges, die Erwachsenen ermöglicht, sich beruflich oder/und persönlich neu zu orientieren und weiter zu entwickeln, unvertretbar. 3.2.3.
Übertragung der Verantwortung für die Verwaltung und Unterhaltung der
äußeren Schulangelegenheiten an die für das Schulwesen zuständige
Senatsverwaltung Mit dem Ziel, für das Abendgymnasium
einen Standort zu finden, der dennoch den genannten Kriterien entspricht,
suchte der Bezirk Kontakt zur Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Forschung. Diese unterbreitete dem Abendgymnasium verschiedene
Standortangebote. Im Ergebnis der Prüfung wurde die Ansiedlung der Einrichtung
im Gebäude des zentralverwalteten Oberstufenzentrums (OSZ), Driesener Straße 22
in 10439 Berlin, sowohl vom Abendgymnasium, von der für Schule zuständigen
Senatsverwaltung und auch vom Bezirk als besonders geeignet betrachtet. Der
Standort ist zudem zentral und verkehrsgünstig gelegen. Das OSZ steht der Nutzung der Räume
durch das Abendgymnasium positiv gegenüber. Neben der örtlichen Präferenz
beabsichtigen beide Schulen, miteinander zu kooperieren. Darüber hinaus sind in
Umsetzung der Schulstrukturreform Kooperationsmodelle in Zusammenarbeit mit
Sekundarschulen in Vorbereitung. Sowohl die zuständige
Senatsverwaltung als auch der Bezirk sehen eine auf Dauer angelegte gemeinsame
Wahrnehmung der äußeren Schulangelegenheiten, insbesondere die Verwaltung und
Bewirtschaftung eines Gebäudes, die Investitionsplanung, die bauliche
Unterhaltung, die Vergabe von Dienstleistungen für Hausreinigung,
Schneebeseitigung oder Transporte, die produktgenaue Erfassung von
Infrastrukturkosten usw. aus Transparenzgründen und wegen des
Verwaltungsaufwands (Überschneidung von Aufgaben) nicht als optimal an. Im Ergebnis fand in gemeinsamen
Gesprächen bei allen Beteiligten der Gedanke Zustimmung, die Wahrnehmung der
Verwaltung und Unterhaltung aller äußeren Schulangelegenheiten der für Schule
zuständigen Senatsverwaltung zu übertragen. Der Standort des Oberstufenzentrums Driesener Straße 22 wird derzeit in Verantwortung der Senatsverwaltung mit Hilfe von Mitteln aus dem Konjunkturprogramm II ausgebaut. Hierdurch werden die erforderlichen zusätzlichen Kapazitäten geschaffen, um an diesem Standort das Abendgymnasium unterbringen zu können. Da der Abschluss der Bauarbeiten nicht datumsgenau zu fixieren ist, wurde die Übernahme der Trägerschaft für den Jahreswechsel 2009/2010 vereinbart. 3.2.4.
Gremienbeteiligung Der Bezirksschulbeirat wurde am 16.März 2009 gehört. Er stimmte dem Umzug des Abendgymnasiums in die Driesener Straße und der Veränderung der Schulträgerschaft zum 01.01.2010 einstimmig zu. Der Ausschuss für Schule und Sport hat sich am 17.03.2009 mit der Angelegenheit befasst. Die Schulkonferenz wurde am 24. Juni 2009 gehört und fasste folgenden Beschluss: Das
Abendgymnasium Prenzlauer Berg (03A04) ist damit einverstanden, dass die
Verwaltung der Schule durch den Bezirk Pankow mit Ablauf des 31.12.2009 endet
und ab dem 01.01.2010 durch die Zentralverwaltung der Senatsverwaltung für
Bildung, Wissenschaft und Forschung ersetzt wird, wenn folgende Bedingungen
erfüllt werden:
Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung hat von ihrer im § 40 Abs. 6 Nr. 1 Schulgesetz geregelten Ermächtigung, Näheres insbesondere für die Einrichtung und Veränderung von Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs durch Rechtsverordnung zu regeln, keinen Gebrauch gemacht. Insofern leitet sich aus dem Schulgesetz keine konkrete Rechtsgrundlage für einen Wechsel der Trägerschaft für das Abendgymnasium ab. Die Senatsverwaltung beabsichtigt jedoch, das Abendgymnasium als zentralverwaltete Schule in das Schulgesetz aufzunehmen. Die Übertragung der Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Schulangelegenheiten auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung ist keine Übertragung auf einen anderen Träger im Sinne des § 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG, denn Schulträger ist und bleibt gemäß § 6 Abs. 2 Schulgesetz das Land Berlin. Dennoch bedarf es einer Entscheidung durch die BVV, da die Übertragung die Beendigung der Zuständigkeit des Bezirks für die Schule bedeutet und damit als Auflösung einer bezirklichen Einrichtung im Sinne der zitierten Bestimmung anzusehen ist. 4.
Rechtsgrundlage § 6 Abs. 2,
§ 76 Abs. 3, § 109 Abs. 1 und 3, § 111 Abs. 3 Nr.
2 SchulG, § 36 Abs.
2b, Abs. 3 BezVG 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen · Einsparung einer Stelle (0,75) Schulsekretärin Vgr. VII/VIb mit folgenden finanziellen Auswirkungen:
6. Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung
keine 8. Kinder- und Familienverträglichkeit keine Matthias
Köhne Lioba
Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für |
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