Drucksache - VI-0832  

 
 
Betreff: Entwicklungs- und Erschließungperspektive für die Anlage Schildow-Waldeck eröffnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.07.2009 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mitberatender Ausschuss
01.10.2009 
Öffentliche / nichtöffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal federführender Ausschuss
08.10.2009 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal vertagt   
05.11.2009 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal      
21.01.2010 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal vertagt   
11.02.2010 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal vertagt   
25.02.2010 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal vertagt   
06.05.2010 
Gemeinsame, außerordentliche Sitzung der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Finanzen, Immobilienmanagement und Personal zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD-Fraktion, 26. BVV am 15.07.09

Antrag der Fraktion der SPD

 

Das Bezirksamt wird ersucht, 

der Anlage Schildow-Waldeck in enger Abstimmung mit dem Liegenschaftsfonds Berlin eine Entwicklungs- und Erschließungsperspektive zu eröffnen, sofern u.a. die folgenden Punkte eingehalten sind:

·         In der Anlage muss die Bereitschaft bestehen, Entwicklung und Erschließung der Anlage in Eigenregie und auf eigene Kosten durchzuführen. Diese Bereitschaft muss über einen entsprechenden Beschluss der Anlagenbewohnerinnen und -bewohner nachgewiesen werden.

·         Die Anlage bedient sich einer juristischen Person mit hinreichendem Organisationsgrad (z.B. eines Vereines), um die Erschließung der Anlage Schildow-Waldeck durchzuführen.

·         Diese juristische Person ist Partner der Verhandlungen mit dem Liegenschaftsfonds, stellt die Gesamtfinanzierung der Erschließung sicher, weist sie in geeigneter Form nach (z.B. Einzahlung auf ein Bankkonto) und organisiert die gesamte Erschließung der Anlage.

·         Vor Beginn der Erschließung überträgt der Liegenschaftsfonds die für die Erschließung benötigten Flächen auf den Vertragspartner.

·         Gemeinsam mit dem Liegenschaftsfonds und unter Einbeziehung des Vereins prüft das Bezirksamt Wege zur Sicherung des Baurechtes als Wohnanlage (z.B. Finanzierung eines Bebauungsplanes durch einen städtebaulichen Vertrag oder eine sog. “Innenbereichssatzung”, sowie die Absicherung der Vermessungskosten). Der Bezirk ist von den Kosten freizustellen.

 

·         Zusammen mit dem Liegenschaftsfonds soll das Bezirksamt die bei der Erschließung der Anlage “Rennbahn” gemachten Erfahrungen auswerten und gegebenenfalls nutzbar machen für das Verfahren bei der Anlage “Schildow-Waldeck”.

·         Im Rahmen der Möglichkeiten soll ein für die Anlagenbewohnerinnen und -bewohner kostengünstiger Lösungsweg angestrebt werden.

·         Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Liegenschaftsfonds Angebote für Parzellennutzerinnen und -nutzer zu schaffen, die weiter an einer kleingärtnerischen oder Erholungsnutzung interessiert sind. Dabei kann es sich auch um Ersatzstandorte handeln.

·         Solange die Erschließung der Anlage nicht abgesichert ist, wird das Bezirksamt Parzellenverkäufen außerhalb bestehender Rechtsansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz nicht zustimmen; für die Zeit nach Abschluss der Erschließung stellt das Bezirksamt eine derartige Zustimmung in Aussicht.

·         Es ist sicherzustellen, dass für den Bezirkshaushalt durch Entwicklung und Erschließung der Anlage keine finanziellen Belastungen entstehen.

 

Bezirksamt und BVV haben sich in der Vergangenheit immer für den Erhalt der Pankower Kleingartenlandschaft eingesetzt

 

 

Bezirksamt und BVV haben sich in der Vergangenheit immer für den Erhalt der Pankower Kleingartenlandschaft eingesetzt. Dies werden wir auch in Zukunft tun. Wir müssen aber die höchstrichterliche Rechtsprechung akzeptieren, wonach es sich bei der Anlage Schildow-Waldeck nicht mehr um eine Kleingartenanlage handelt. 

 

Hingewiesen werden muss zudem auf den Sonderfall-Charakter der Anlage Schildow-Waldeck. Gemeinsam mit der Anlage Rennbahnstraße ist es die einzige Anlage in unserem Bezirk, die im Flächennutzungsplan (FNP) ausdrücklich aus Wohnfläche ausgewiesen wurde.

 

Bei der Anlage Rennbahnstraße hat folgendes Modell Anwendung gefunden: Die Anlage wurde durch den in der Anlage tätigen Verein erschlossen, daraufhin erfolgte der Verkauf der Parzellen durch den Liegenschaftsfonds.

 

An einem solchen Modell wie bei der “Rennbahn” ist auch die Anlage Schildow-Waldeck interessiert. Der Verein ist nach eigener Auskunft bereit, Entwicklung und Erschließung der Anlage in Eigenregie und auf eigene Kosten zu übernehmen. Dies muss für den Bezirk Pankow auch Bedingung sein; denn zum Einen trifft unseren Bezirk keine Rechtspflicht, die Anlage zu erschließen; zum Anderen hätten wir angesichts der auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten absehbar schlechten Haushaltslage keine Mittel hierzu.

 

Dennoch liegt es durchaus auch im Interesse unseres Bezirks, wenn die Situation in der Anlage Schildow-Waldeck geklärt wird. In der Anlage wird dauerhaft gewohnt. Die Wege allerdings sind derart beschaffen, dass z.B. fraglich ist, ob sie den Anforderungen des Brandschutzes entsprechen.

 

Ein gemeinsames Vorgehen zwischen Liegenschaftsfonds, Verein und Bezirk, erscheint daher sinnvoll. Derzeit ist es so, dass der Bezirk Parzellenverkäufen außerhalb bestehender Rechtsansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz nicht zustimmt. Bereits jetzt allerdings wurden auf Grund bestehender Rechtsansprüche von den ca. 360 Parzellen in der Anlage ca. 110 Parzellen zu Eigentum erworben. Auch die Mehrheit der verbliebenen Anlagenbewohnerinnen und -bewohner soll nach den vorliegenden Informationen am Erwerb des Eigentums interessiert sein. Hierfür schafft der vorliegende Antrag die Grundlage, gesetzt den Fall, die Erschließung der Anlage wird abgeschlossen.

 

Es erscheint auch sinnvoll, den verbliebenen Anlagenbewohnerinnen und -bewohnern die Möglichkeit zu geben, “ihre” Parzelle zu erwerben. Viele haben auf der Parzelle bereits ein Wohnhaus zu stehen. Nach bundesdeutschem Sachenrecht ist es – grob gesprochen – allerdings nicht möglich, Eigentümer eines Hauses zu sein, wenn man nicht auch Eigentümer des Grundstücks ist. Somit drohen viele Anlagenbewohnerinnen und -bewohner ihres Hauses verlustig zu gehen. Im Falle einer Räumung der Parzelle müssten sie ihre Häuser abreißen. Dies würde wirtschaftliche Werte sinnlos zerstören und die Eigentumsquote mindern.

 

Zwingend allerdings müssen auch die Rechte der Minderheit in der Anlage beachtet werden, die nicht kaufen wollen oder nicht kaufen können. Für diese müssen Lösungen gefunden werden. Zu denken wäre hierbei auch an die Bereitstellung alternativer Flächen in bereits bestehenden oder neu zu schaffenden Anlagen.

 

 

 
 

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