Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0843
Gemäß
§ 34 AZG setzt sich der Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten aus
zusammen.
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die
Wahl zu den Punkten 2. und 3. erfolgt in einem gesonderten Verfahren (siehe
Drs. VI-0782). Folgende
Kandidaten der BVV stehen für die Wahl als Beiratsmitglieder zur Verfügung. Kandidatenvorschläge: Beiratsmitglied Fraktion
der SPD Frau
Fiebig Linksfraktion Frau
Lämmer Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen Frau
Schnur Fraktion
der FDP Frau
Herder |
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