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Drucksache - VI-0675
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: In
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI – 0675 Vorlage zur
Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht ÖPNV im
Nordwestraum des Bezirkes weiterentwickeln
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen. In Erledigung des am 18.03.2009
angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI
– 0675: „A) Das Bezirksamt wird
aufgefordert,
B) Das Bezirksamt wird ersucht, sich
im Rahmen der Planungen für eine grundhafte Erneuerung der Dietzgenstraße bei
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der BVG dafür einzusetzen,
entweder die Straßenbahnlinie M1 über Nordend hinaus bis zur Ecke
Dietzgenstraße / Rosenthaler Weg zu verlängern, oder die Linie 50 bis Nordend /
Schillerstraße zu führen.“ wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Mit
Schreiben vom 02.04.2009 wurden die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt.
VII, und die Berliner Verkehrsbetriebe, BS Straßenbahn, zuständigkeitshalber um
Stellungnahme gebeten. Diese sind am 04.05.2009 (BVG) und am 13.05.2009 (SenStadt)
im Tiefbauamt eingegangen. Nachfolgend werden beide Stellungnahmen aufgeführt: - 2 - BVG „Zum
vorliegenden Antrag der BVV (DS VI-0675) möchten wir aus Sicht der BVG folgendes
mitteilen: Erweiterungen
des Streckennetzes und Verlängerungen von Straßenbahnlinien müssen im Einklang
mit den gültigen Verträgen (z. B. Verkehrsvertrag) und Rahmenplänen
(Nahverkehrsplan, StEP Verkehr) stehen. Eine Streckenverlängerung ist nur mit der
zuständigen Senatsverwaltung möglich und liegt nicht mehr im Handlungsspielraum
der BVG. Im
konkreten Fall der Verlängerung der Straßenbahnlinie 50 über ihre Endstelle
Guyotstraße als auch die Weiterführung der Straßenbahnlinie M1 über Nordend
hinaus bis zur Dietzgenstraße / Rosenthaler Weg mit dem Ziel der
Zusammenführung beider Linien, sind derzeitig keine Maßnahmen, die im
Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr Berlin dargestellt sind und müssten im
Rahmen der Fortschreibung des StEP Verkehr berücksichtigt werden. Die
Vorschläge zum Ausbau des Straßenbahnnetzes der Linien 50 und M1 müssen
bezüglich der Nachfrage- und Kostenrelation genau geprüft werden. Derzeit lässt
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine neue Verkehrsprognose mit dem
Zeithorizont 2025 erarbeiten. Ergebnisse liegen bis zum heutigen Zeitpunkt noch
nicht vor. Sollte die städtebauliche Entwicklung im Bereich zwischen Nordend
und Französisch Buchholz eine positive Nachfrageentwicklung erwarten lassen,
verstellt sich die BVG einer konzeptionellen Weiterentwicklung des
Straßenbahnnetzes nicht. Die
Freihaltung einer Straßenbahntrasse im Zuge der Neugestaltung des Rosenthaler
Weges betrachten wir als eine Option für eine mögliche zukünftige
Entwicklung.“ SenStadt VII A „Zum Antrag der BVV Pankow, DS VI-0675, wird wie
folgt Stellung genommen: Eine Verlängerung der Straßenbahnlinie 50 über ihre
Endstelle Guyotstraße hinaus nach Westen (und auch die Weiterführung der
Metrolinie M1 über Nordend hinaus bis zum Knotenpunkt Dietzgenstraße/Rosenthaler
Weg) ist weder im Nahverkehrsplan noch im StEP (V) als Planung zur Erweiterung
des Straßenbahnnetzes enthalten. Dementsprechend geht die Senatsverwaltung bei der zurzeit
laufenden Ausbauplanung des Rosenthaler Weges von der Straßenbahnendstelle
Guyotstraße bis zur Dietzgenstraße von einem Straßenquerschnitt von 20 Metern
aus, der keine Straßenbahntrasse berücksichtigt. Nach der gemeinsamen Verkehrsprognose der Länder Berlin und
Brandenburg ist eine leicht rückläufige Bevölkerungsentwicklung in Pankow zu
erwarten. Die im unmittelbaren Einzugsbereich des Rosenthaler Weges bisher
bekannte Strukturentwicklung genügt nicht, um eine Straßenbahn zu begründen. Da mittel- und langfristig keine anderen, die Nachfrage
erheblich steigernden Entwicklungstendenzen erkennbar sind, und auch keine
Landesmittel zur Verfügung stehen, um Flächenfreihaltungen ggf. zu sichern,
beabsichtigt die Senatsverwaltung zurzeit nicht, eine Trassenfreihaltung für
eine Straßenbahn durch den Rosenthaler Weg zu veranlassen.“ Damit ist das Anliegen des Ersuchens geprüft und derzeit
nicht umsetzbar. Wenn für die Planung bzw. für die Neugestaltung des
Rosenthaler Weges eine Finanzierung sichergestellt ist, wird das Bezirksamt im
Rahmen der Vorplanungen das Thema erneut aufrufen und prüfen lassen. Wir bitten, damit die Drucksache als erledigt zu betrachten. - 3 - Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit
nicht betroffen Matthias Köhne Jens-Holger
Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Öffentliche
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