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Drucksache - VI-0741
siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .07. 2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Drucksache Nr. VI-0741 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Perspektiven für Stellen des
Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms (ARP) der Frauenprojekte
Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 24. Sitzung am 13.05.2009 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0741 „Die
BVV möge beschließen: Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Technologie und Frauen dafür einzusetzen sowie im Rat der
Bürgermeister dafür zu werben, dass
wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: zu 1. und 2. Das
Bezirksamt hat mit Schreiben vom
4.06.2009 der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
die beschlossene Drucksache VI-0741 mit der Bitte um Mitteilung, wie das
Anliegen der BVV berücksichtigt werden kann, zur Kenntnis gegeben. Die Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen hat in ihrem Antwortschreiben vom 1.7.2009 mitgeteilt, dass sie den Vorschlägen der BVV nicht gefolgt sei. Sie habe am 15.06. 2009 auf der Ausschreibungsplattform des Landes Berlin das Förderprogramm zur Stärkung der Fraueninfrastruktur Berlins veröffentlicht. Die Schwerpunktsetzung des Förderprogramms folge den Handlungsfeldern des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (GPR). Träger von Frauenprojekten könnten bis zum 13. Juli 2009 ihre Anträge einreichen. Um die bezirklichen Interessen und Belange in der Auswahl der zukünftig zu fördernden Stellen zu berücksichtigen, würde der Rat der Bürgermeister gebeten, zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter für das Auswahlgremium zu benennen. Die zwei Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der bezirklichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten würden eingeladen, sich mit beratender Funktion am Auswahlgremium zu beteiligen. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen
keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Ziel des
Programms ist die Förderung von gleichstellungspolitischen Aufgaben. Die
Schwerpunktsetzung für das Förderprogramm folgt dem Gleichstellungspolitischen
Rahmenprogramm. Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit keine Matthias KöhneBezirksbürgermeister |
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