Drucksache - VI-0682  

 
 
Betreff: Umweltarbeit für Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
04.03.2009 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
18.03.2009 
Fortführung der 22. Öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.06.2009 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
15.07.2009 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 22. Tagung (F), 18.03.2009
Vorlage zur Kenntnisnahme, Zwischenbericht, 17.06.09
VzK § 13 BezVG, SB; 15.07.09

Das BA wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Handlungsfelder des ÖBS (Öffentlichen Beschäftigun

 

 

siehe Anlage

 

Mit einer Initiative für Umweltarbeit in Berlin könnten die Koordinaten der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                    .07.2009

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                               Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0682/09

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Umweltarbeit für Berlin

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 22. Fortsetzungstagung am 18.03.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VI-0682/09

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Handlungsfelder des ÖBS (Öffentlichen Beschäftigungssektors) um das Engagement für Umwelt- und Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit erweitert werden.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das am 30.04.2009 in der Sache an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gerichtete Schreiben beantwortete die Staatssekretärin am 26.05.2009 wie folgt:

 

„Zunächst vielen Dank für Ihren Brief, in dem Sie anregen, die Handlungsfelder des ÖBS auf die Bereiche Umwelt und Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit zu erweitern.

 

Hierzu möchte ich Folgendes anmerken. Die Grundlage für unsere Förderaktivitäten ist der Senatsbeschluss vom 16.10.2007 (Nr. 730/2007). Demnach setzt eine Zuordnung zum Berliner ÖBS voraus, dass es sich bei den Fördermaßnahmen um ausgewählte Arbeitsinhalte handelt, die für Berlin einen gesellschaftlichen Mehrwert erbringen. Der Beschluss nennt vier Schwerpunktthemen, in denen vorrangig Maßnahmen eingerichtet werden sollen. Andere Handlungsfelder sind somit nicht ausgeschlossen.

 

Da die inhaltliche Widmung in großen Teilen bei den Bezirken liegt, bin ich der Auffassung, dass schon jetzt auch Förderungen im Handlungsfeld Umwelt möglich sind, soweit die Entscheidungsträger in der Priorisierung ihrer gewünschten Maßnahmeinhalte zu entsprechenden Ergebnissen gelangen. Eine Auswertung der aktuellen Fördermaßnahmen zeigt auf, dass bereits Arbeitsinhalte gefördert werden, die dem Handungsfeld Umwelt zugeordnet werden können. Diese Maßnahmen beschäftigen sich zum Beispiel mit Umweltdatendiagnosen, umweltorientierte Jugendarbeit, Umwelterziehung, der Reduzierung des Abfallaufkommens und der Wiederverwertung von Abfall im Sinne des Recyclinggedankens.

 

Ich glaube, dass insbesondere Maßnahmen gefördert werden sollten, die auch gleichzeitig die soziale Infrastruktur unterstützen. Hier sehe ich noch einen ausgesprochenen Handlungsbedarf.“

 

Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Positive Auswirkungen können im Vorfeld der Durchführung etwaiger Maßnahmen nicht konkret dem vorgegebenen Raster entsprechend beschrieben werden.

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                            Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                        Bezirksstadträtin für     

                                                                        Gesundheit, Soziales, Schule u. Sport

 

 

 
 

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